Ausstellung von Briefwahlunterlagen – Achtung: geänderte Frist am Freitag vor der Wahl!
Freitag, 21. Februar 2025 von 8.00 bis 15.00 Uhr.
Samstag, 22. Februar 2025 von 8.00 bis 12.00 Uhr (Ersatzzustellung für nicht zugegangene Wahlscheine).
Bitte nehmen Sie hierzu vorab telefonischen Kontakt mit dem Wahlamt (07172/ 309-27) auf.
Sonntag, 23. Februar 2025 bis 15.00 Uhr für Wähler, die nachweislich plötzlich erkrankt sind.
Bitte melden Sie sich hierzu im Wahllokal Rathaus Alfdorf, Obere Schlossstraße 28, 73553 Alfdorf (Sitzungssaal).
Informationen zur vorgezogenen Bundestagswahl 2025
Wahltermin
Bundeskanzler Olaf Scholz hat am 16. Dezember 2024 im Bundestag die Vertrauensfrage nach Artikel 68 des Grundgesetzes gestellt. Die Mehrheit der Abgeordneten verweigerte dem Kanzler das Vertrauen. Damit ist der Weg frei für die Auflösung des Bundestages und Neuwahlen.
Bundespräsident Dr. Frank‐Walter Steinmeier kann auf Vorschlag des Bundeskanzlers innerhalb von 21 Tagen den Bundestag auflösen. Im Falle einer vorgezogenen Neuwahl findet diese voraussichtlich am 23. Februar 2025 statt.
Am 27. Dezember 2024 hat der Bundespräsident auf Ersuchen des Bundeskanzlers den 20. Deutschen Bundestag aufgelöst (BGBl. 2024 I Nr. 434) und den Wahltag auf Sonntag, den 23. Februar 2025, bestimmt (BGBl. 2024 I Nr. 435).
Wer ist Wahlberechtigt und was müssen Deutsche im Ausland beachten?
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind nach § 12 Absatz 1 BWG (Bundeswahlgesetz) alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 Grundgesetzes , die am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich gewöhnlich aufhalten und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (z.B. durch Richterspruch).
Wer diese Voraussetzungen erfüllt und in Alfdorf am Stichtag (voraussichtlich 23. Dezember 2024) mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, wird automatisch für die Bundestagswahl in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Alfdorf eingetragen.
Informationen für Deutsche im Ausland
Wahlberechtigte können an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen.
Das hierfür erforderliche Antragsformular wurde durch den Verordnungsgeber angepasst. Im Folgenden erläutern wir das geänderte Antragsverfahren. Es gibt nun zwei unterschiedliche Formulare, die in zwei unterschiedlichen Fällen Verwendung finden.
Fall 2 findet nur dann Anwendung, wenn Fall 1 nicht zutrifft.
Fall 1:
- Sie sind Deutsche oder Deutscher,
- leben außerhalb der Bundesrepublik Deutschland,
- sind in der Bundesrepublik Deutschland nicht für eine Wohnung gemeldet,
- haben aber nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten und
- dieser Aufenthalt liegt nicht länger als 25 Jahre zurück (§ 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Bundeswahlgesetz)
Den ausgefüllten und handschriftlich unterschriebenen Antrag können Sie postalisch oder als Scan bzw. Foto per Fax, E-Mail oder sonstiger elektronischer Übermittlung an die zuständige Gemeindebehörde (= letzte deutsche Meldegemeinde) senden.
Fall 2:
- Sie sind Deutsche oder Deutscher,
- leben außerhalb der Bundesrepublik Deutschland,
- sind in der Bundesrepublik Deutschland nicht für eine Wohnung gemeldet,
- haben noch nie oder nur vor Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten oder dieser Aufenthalt liegt länger als 25 Jahre zurück,
- Sie sind aber aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar vertraut mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland und von diesen betroffen (§ 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Bundeswahlgesetz)
Dieser Antrag muss im Original bei der zuständigen Gemeindebehörde vorliegen. Gemeint ist die letzte deutsche Meldegemeinde oder, wenn eine Anmeldung nie bestand, die Gemeinde mit der Sie nach Ihrer Erklärung am engsten verbunden sind. Die Übermittlung des Antrags per E-Mail oder Fax genügt nicht. Der Antrag ist ausschließlich per Post zu versenden.
Das Wahlamt empfiehlt, den Antrag möglichst frühzeitig an die Gemeindebehörde zu senden. Dies kann auch jetzt schon erfolgen.
Weitere Informationen zur vorgezogenen Bundestagwahl folgen.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Wahlamt der Gemeinde Alfdorf per E-Mail oder telefonisch.
Allgemeine Hinweise zur Bundestagswahl am 23.02.2024
Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird - ebenfalls kostenlos - eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.
Ergebnisse der Landtags- und Bundestagswahlen 2021
- Landtagswahl 14.03.2021:
https://wahlergebnisse.komm.one/lb/produktion/wahltermin-20210314/08119001/html5/index.html
- Bundestagswahl 26.09.2021:
https://wahlergebnisse.komm.one/lb/produktion/wahltermin-20210926/08119001/praesentation/index.html