Einen Überblick aller Ergebnisse zur Europa- und Regionalwahl 2024 finden Sie hier.

Hinweis:
Die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses der Kreistagswahl und Gemeinderatswahl findet am 10.06.2024 statt.
Diese Ergebnisse können im Laufe des Tages (Montag 10.06.2024) über folgenden Link eingesehen werden:

https://wahlergebnisse.komm.one/lb/produktion/wahltermin-20240609/08119001/praesentation/index.html

Als amtliches Verkündungsorgan der Gemeinde muss im Mitteilungsblatt dem Gebot der parteipolitischen Neutralität in besonderem Maße Rechnung getragen werden.
Deshalb weisen wir darauf hin, dass nach dem Redaktionsstatut für das „Amtsblatt der Gemeinde Alfdorf“ vom 14.06.2010 die zugelassenen Parteien und Wählervereinigungen 7 Wochen vor Wahlen nicht die Möglichkeit haben, partei- oder lokalpolitische Aussagen, Kommentare, Berichte und Veranstaltungshinweise, die die Wahl betreffen, veröffentlichen zu können.
Diese Regelung gilt für alle Nutzer des Amtsblattes sowohl für den redaktionellen Teil als auch den Anzeigenteil. Wahlaufrufe und Wahlanzeigen werden ausschließlich auf den kostenpflichtigen Anzeigenteil verwiesen.

In der Woche vor der Europa-, Bundestags-, Landtags-, oder Kommunalwahlen sind Beilagenblätter zur Wahl nicht zulässig.

Die Gemeinderatswahlen finden alle fünf Jahre zusammen mit den Kreistagswahlen und den Wahlen zur Regionalversammlung des Verbandes Region Stuttgart statt, zuletzt am 26. Mai 2019. Die nächsten Wahlen finden am 09. Juni 2024 statt. Zeitgleich wird die Europawahl durchgeführt.

Die Leitung der Gemeinderatswahl ist Aufgabe des Gemeindewahlausschusses.

Das Verfahren zur Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen zur Gemeinderatswahl 2024 sowie zum Wahlrecht ist im Wesentlichen in der Gemeindeordnung, dem Kommunalwahlgesetz sowie in der Kommunalwahlordnung geregelt.

Zur Wahl der Abgeordneten des 10. Europäischen Parlaments in der Bundesrepublik Deutschland am 9. Juni 2024 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man wegen schlechten Sehens die Wahlunterlagen selbst nicht lesen kann?

Für die Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024 haben blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte die Möglichkeit zur barrierefreien Teilhabe. Dazu werden von den Blinden- und Sehbehindertenverbänden kostenfrei eine spezielle Stimmzettelschablone und eine vorgelesene Beschreibung des vollständigen Stimmzettelinhalts als aufgesprochene CD-Version zur Verfügung gestellt. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie eine Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122 (Festnetznummer Deutsche Telekom).

Ab Ende April 2024 besteht auch die Möglichkeit, vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. Informationen zu den Stimmzettelinhalten barrierefrei im Internet unter www.dbsv.org/wahlen sowie telefonisch unter 0800 00 09 67 10 (gebührenfrei) zu erhalten.

Vom 6. bis 9. Juni 2024 findet in der Europäischen Union die Zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, in Deutschland am Sonntag, den 9. Juni 2024.

Unionsbürgerinnen und Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.

Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sich in das Wählerverzeichnis ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Dann erhalten sie auch in Zukunft automatisch eine Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.

Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis muss im Rathaus des Wohnorts
bis spätestens zum 19. Mai 2024 (Sonntag)
ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt werden.

Der Antrag kann der Gemeinde auf dem Postweg übermittelt werden.
Die allgemeinen Öffnungszeiten und Postlaufzeiten sind zu beachten!


Das Formular und ein Merkblatt ist erhätlich unter
www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html

oder bei der Gemeinde Alfdorf, Obere Schlossstraße 28, 73553 Alfdorf.


Weitere Informationen zur Wahlteilnahme sind in allen Amtssprachen der EU unter
www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany
erhätlich.


Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Schmidt, Telefon: 07172/ 309-27 und Frau Munz, Telefon: 07172/ 309-10, E-Mail: gemeinde@alfdorf.de, gerne zur Verfügung.

Stimmzettel für die Regionalwahl, die Kreistagswahl und die Gemeinderatswahl

Die Stimmzettel für die Regionalwahl, die Kreistagswahl und die Gemeinderatswahl am 09. Juni 2024 werden bis kurz vor der Wahl per Post an alle Wahlberechtigten verschickt. Dieser automatische Vorabversand der Stimmzettel für die Urnenwahl ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Wahlberechtigten haben somit die Möglichkeit die Stimmzettel in Ruhe zu Hause anzuschauen und auszufüllen. Die ausgefüllten Stimmzettel können, um den Ablauf im Wahllokal zu erleichtern, in das Wahllokal mitgebracht werden und müssen dort in der Wahlkabine nur noch in den Stimmzettelumschlag eingelegt werden. Der Stimmzettelumschlag wird im Wahllokal ausgegeben. Ausführliche Hinweise zur Stimmabgabe enthält das Merkblatt, welches jedem Stimmzettel beigelegt ist.

Wichtig: Es handelt sich bei diesen Stimmzetteln nicht um Briefwahlunterlagen.

Der Stimmzettel für die Europawahl werden nicht vorab versendet, sondern werden im Wahllokal ausgegeben.

Wahlbenachrichtigungen werden zugestellt

Aktuell wird den Wahlberechtigten für die Europa- und Kommunalwahlen in Alfdorf eine Wahlbenachrichtigung zugestellt. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, meldet sich bitte beim Wahlamt der Gemeinde Alfdorf.

Mit dieser Wahlbenachrichtigung kann dann auch Briefwahl für die am 09. Juni 2024 stattfindenden Wahlen beantragt werden.

Für Rückfragen steht Ihnen die das Wahlamt, Frau Schmidt, Telefon 07172/309-27, E- Mail: schmidt@alfdorf.de oder Frau Munz, Telefon 07172/309-10, E- Mail: munz@alfdorf.de gerne zur Verfügung.