In Alfdorf immer wieder ein Thema: Eine Wohnung steht leer und wird nicht vermietet, obwohl dringend Wohnraum benötigt wird. Durch steigende Immobilienpreise und Mietpreise besteht zunehmend Bedarf an bezahlbaren Mietwohnungen in der Gemeinde Alfdorf. Diese Prämie soll nun Anreize schaffen.


Wiedervermietungsprämie: Was bedeutet das?

Wer sich als Haus- oder Wohnungsbesitzer dazu entscheidet, eine seit längerer Zeit leerstehende Wohnung in Alfdorf und den dazugehörigen Teilorten wieder neu zu vermieten, kann dafür von der Gemeinde Alfdorf eine einmalige Prämie von zwei Nettokaltmieten (maximal 2.000,00 €) bekommen.

Voraussetzungen dafür sind, dass die Wohnung nachweislich mindestens sechs Monate leer stand, es nun einen gültigen Mietvertrag gibt, der unbefristet oder für mindestens ein Jahr gilt und der nicht älter als zwölf Wochen ist.

Die Förderung ist bis zum 31. Dezember 2026 befristet.

Wir rufen daher alle Haus- und Wohnungsbesitzer auf, leerstehende Wohnungen wieder zu vermieten. Ansprechpartnerin im Rathaus bezüglich der Auszahlung der Prämie und offener Fragen zur Wiedervermietungsprämie ist:

Iris Meyer
Fachbereich Finanzen
Tel. 07172/309-18
Fax 07172/309-75
Mail meyer[a]alfdorf.de


Für den Antrag wird benötigt:

  • Antragsformular mit den ausgefüllten Punkten 2.3 und 2.4 (siehe unten)
  • Nachweis über alte und neue Mietverträge, aus denen die Dauer des Leerstandes, die Länge des neuen Mietvertrages sowie die Nettomiete hervor gehen
  • Unterschriebene Information zum Datenschutz (siehe unten)
  • Ihre Kontaktdaten für Rückfragen