Informationen für Bauantragstellende - Einreichung von Baugesuchen
Bislang konnten Bauherrinnen und Bauherren ihren Antrag auf Baugenehmigung, Bauvorbescheid oder Abweichungen vom Bebauungsplan in Papierform bei der Gemeindeverwaltung oder beim Baurechtsamt des Rems-Murr-Kreises einreichen.
Zum 01.01.205 gibt es eine Änderung im öffentlichen Baurecht:
Ab dem 01.01.2025 dürfen Bauanträge nur noch digital eingereicht werden.
Die Einreichung von Bauantragsunterlagen aller Art ist dann bei der Gemeindeverwaltung nicht mehr möglich! Das Land Baden-Württemberg stellt dafür die Plattform ViBa BW zur Verfügung, das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg.
Für die Nutzung dieser Plattform gibt es verschiedene Voraussetzungen, u.a. die Anlegung eines Nutzerkontos.
Das Baurechtsamt des Rems-Murr-Kreises hat dazu einige Informationen auf seiner Homepage zusammengestellt.
Sie erreichen die Seite im Internet unter www.rems-murr-kreis.de/bauen-umwelt-und-verkehr/bauen/allgemeines/bauantrag-einreichen.
Wir bitten um Verständnis dass künftig seitens der Gemeindeverwaltung keine Antragsunterlagen mehr entgegengenommen werden können.