Sitzung des Gemeinderats

Datum: Montag, 11. November 2024
Uhrzeit: 19:00 Uhr
Ort: im Rathaus Alfdorf, Sitzungssaal

Tagesordnung - öffentliche Sitzung:

1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 14. Oktober 2024
2. Bürgerfragestunde
3. Kommunale Wärmeplanung; Beauftragung eines Ingenieurbüros im Konvoi mit Welzheim und Kaisersbach
4. Entschädigungsleistungen für die Verlegung von Leitungen aus erneuerbaren Energien
5. Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
6. Bauvorhaben in Alfdorf, Hauptstraße 33, Flst. 31, Sanierung des Wohnhauses, Neubau einer Dachterrasse
7. Bekanntgaben und Verschiedenes
8. Anfragen

Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald Krötz
Bürgermeister

Ein ausführlicher Bericht folgt direkt im Anschluss an die Gemeinderatssitzung.

Sitzung des Gemeinderats

Datum: Montag, 14. Oktober 2024
Uhrzeit: 19:00 Uhr
Ort: im Rathaus Alfdorf, Sitzungssaal

Tagesordnung - öffentliche Sitzung:

1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 23. September 2024
2. Vermietung von Dächern kommunaler Gebäude an die Bürgerenergie Schwäbischer Wald eG
3. Beschaffung von Digitalen Handsprechfunkgeräten für die Freiwillige Feuerwehr Alfdorf
4. Ausscheiden von Gemeinderat Dieter Folter aus dem Gremium, Feststellung der Voraussetzungen
5. Nachrücken einer Ersatzperson in den Gemeinderat; Hinderungsgründe und Verpflichtung von Herrn Martin Klein
6. Ausscheiden von Gemeinderat Dieter Folter; Besetzung der freiwerdenden Ausschusssitze
7. Mitgliedschaft in der Energieagentur Rems-Murr gGmbH
8. Vergabe Straßenbeleuchtung im Zuge Breitbandausbau
9. Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
10. Bauvorhaben in Alfdorf, Erich-Klink-Straße 15, Flst. 992/4, Vergrößerung von bestehendem Carport
11. Bekanntgaben und Verschiedenes
12. Anfragen

Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald Krötz
Bürgermeister

1. Vermietung von Dächern kommunaler Gebäude an die Bürgerenergie Schwäbischer Wald eG

Im Gemeinderat besteht weitgehend Konsens darüber, dass auf Dächern kommunaler Gebäude Photovoltaik errichtet werden sollen, wo dies wirtschaftlich möglich ist. Bereits in der Vergangenheit wurden zahlreiche kommunale Dachflächen an private bzw. gewerbliche Betreiber zu diesem Zweck vermietet. Derzeit werden folgende Projekte in Zusammenarbeit mit der Bürgerenergie Schwäbischer Wald eG vorbereitet: PV-Anlage auf dem Sportzentrum und Schlossgartenschule in Alfdorf. Die Bürgerenergie Schwäbischer Wald eG ist mit der Idee auf die Gemeindeverwaltung zugekommen, die Dächer der Mehrzweckhalle und Ballspielhalle in Alfdorf mit PV zu belegen. Da zum Jahresende 2024 auch der Mietvertrag für die PV-Anlage auf dem Schuldach der Schlossgartenschule ausläuft, und der Gemeinderatsbeschluss besteht, diese Anlage zu übernehmen, wurde die Planung auf diese Anlage erweitert. Insgesamt kann die Anlage somit auf eine Leistung von 550 kWp ausgelegt werden. Um eine entsprechende Einspeisung ins Stromnetz vornehmen zu können, muss der Trafo bei der Schule ausgetauscht werden. Hier ergibt sich eine „Win-Win-Situation“, da die Gemeinde diese Station auf Grund des Alters und Zustandes ohnehin hätte erneuern müssen. Die Gemeinde kann günstig Strom beziehen und damit z.B. die Hackschnitzelheizung betreiben oder im Sommer den günstigen Strom zur Warmwasserbereitung nutzen. Von dem Ertrag der PV-Anlage können jährlich rd. 75.000 kWh von der Gemeinde genutzt werden. Derzeit bezieht die Gemeinde den Strom zum Preis von rd. 31 Ct/kWh (brutto). Bei dem angebotenen Preis von rd. 24 Ct/kWh (brutto) beträgt die Ersparnis für die Gemeinde rund 5.250 Euro jährlich. Der überschüssige Strom wird durch die Genossenschaft ins Netz eingespeist. Bei der PV-Anlage auf dem zum Lager umgebauten Belebungsbecken in der Halde/Alfdorf kann eine Anlage mit einer Leistung von 99 kWp errichtet werden. Die Gemeinde kann entsprechend dem Lastgang des Pumpwerkes ca. 40.000 kWh jährlich nutzen. Derzeit bezieht die Gemeinde den Strom zum Preis von rd. 31 Ct/kWh (brutto). Bei dem angebotenen Preis von rd. 19 Ct/kWh (brutto) beträgt die Ersparnis für die Gemeinde rund 4.400 Euro jährlich. Bei der PV-Anlage auf den Dächern der Kläranlage Leineck kann eine Anlage mit einer Leistung von 99 kWp errichtet werden. Die Gemeinde kann entsprechend dem Lastgang des Pumpwerkes ca. 40.000 kWh jährlich nutzen. Derzeit bezieht die Gemeinde den Strom zum Preis von rd. 31 Ct/kWh (brutto). Bei dem angebotenen Preis von rd. 21 Ct/kWh (brutto) beträgt die Ersparnis für die Gemeinde rund 4.000 Euro jährlich. Die Bürgerenergie Schwäbischer Wald eG hat die entsprechenden Dachmietverträge, die die jeweiligen Besonderheiten berücksichtigen, ausgearbeitet. Diese wurden dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt und von Herr Eichler und Herr Elser von der Bürgerenergie Schwäbischer Wald eG erläutert. Nach einer kurzen Beratung schließt die Gemeinde Alfdorf einvernehmlich zu den in den vorgelegten Vertragsentwürfen genannten Konditionen die jeweiligen Verträge zur Nutzung der Dächer der Schlossgartenschule Alfdorf, der Mehrzweckhalle Alfdorf, der Ballspielhalle Alfdorf, des Daches des ehemaligen Belebungsbeckens der Kläranlage Alfdorf und der Dächer der Kläranlage Leineck durch PV-Anlagen mit der Bürgerenergie Schwäbischer Wald eG ab.


2. Beschaffung von Digitalen Handsprechfunkgeräten für die Freiwillige Feuerwehr Alfdorf

Im Oktober 2021 wurden im Rahmen der Einführung des BOS-Digitalfunks, 14 Funkgeräte für die Fahrzeuge und Feuerwehrhäuser der Feuerwehr Alfdorf beschafft. Zu diesem Zeitpunkt waren die Digitalen Handsprechfunkgeräte (HRT’s) noch nicht förderfähig, weshalb mit der Anschaffung gewartet wurde. Seit 2024 sind diese förderfähig. Da die Mittel begrenzt waren wurde am 28.12.2023 ein Antrag auf Zuwendung zur Förderung des Feuerwehrwesens gestellt. Durch positiven Entscheid des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis, wird die Beschaffung von 33 Handsprechfunkgeräten mit einer Zuwendung als Projektförderung in Höhe von 8.250 € bewilligt. Im Finanzhaushalt 2024 wurden aufgrund des Kostenvoranschlags für das Vorhaben Mittel in Höhe von 47.250 € eingeplant. Das wirtschaftlichste Angebot beläuft sich auf 38.083,21 € nach Abzug der Zuwendung in Höhe von 8.250 € verbleiben 29.833,21 €. Der Bedarf für die Freiwillige Feuerwehr Alfdorf wurde entsprechend dem Ausstattungskonzept des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration ermittelt. Der Gemeinderat vergibt nach einer kurzen Beratung einstimmig den Auftrag an die wirtschaftlichste Bieterin, die Firma Blickle & Scherer GmbH & Co.KG aus Karlsruhe, zum Angebotspreis von 38.083,21 €.


3. Ausscheiden von Gemeinderat Dieter Folter aus dem Gremium, Feststellung der Voraussetzungen

Gemeinderat Dieter Folter ist mit Schreiben vom 6. September 2024 mit dem Wunsch an die Gemeindeverwaltung herangetreten, aus gesundheitlichen Gründen aus dem Gemeinderat auszuscheiden (§ 31 i. V. m. § 16 GemO). Nach § 16 GemO kann ein Bürger aus wichtigen Gründen sein Ausscheiden verlangen. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, entscheidet bei Gemeinderäten der Gemeinderat. Dieser stellt einstimmig auf Antrag von Herrn Dieter Folter fest, dass ein wichtiger Grund gem. § 16 Abs. 1 Nr. 5 GemO für das Ausscheiden aus der ehrenamtlichen Tätigkeit als Mitglied des Gemeinderates der Gemeinde Alfdorf vorliegt.


4. Nachrücken einer Ersatzperson in den Gemeinderat; Hinderungsgründe und Verpflichtung von Herrn Martin Klein

Scheidet eine gewählte Person im Laufe der Amtszeit aus dem Gemeinderat aus, rückt gemäß § 31 Abs. 2 GemO die als nächste Ersatzperson festgestellte Person nach. Bei der Gemeinderatswahl am 9. Juni 2024 wurde durch den Gemeindewahlausschuss für den Wahlvorschlag der Freien Wählervereinigung Alfdorf (FW) als erste Ersatzperson Herr Martin Klein festgestellt. Die Verwaltung hat Herrn Klein zwischenzeitlich angeschrieben. Herr Klein hat die Wahl angenommen und erklärt, dass keine Hinderungsgründe nach § 29 GemO vorliegen. Auch sind der Verwaltung keine solchen bekannt. Der Gemeinderat fasst einvernehmlich folgenden Beschluss: 1. Der Gemeinderat stellt fest, dass bei Herrn Martin Klein keine Hinderungsgründe nach § 29 GemO vorliegen, 2. Es rückt der bei der Wahl der Gemeinderäte am 9. Juni 2024 als erste Ersatzperson festgestellte Bewerber auf dem Wahlvorschlag der Freien Wählervereinigung Alfdorf (FW), Herr Martin Klein, als Mitglied des Gemeinderats gemäß § 31 Abs. 2 GemO nach., 3. Der Gemeinderat nimmt die Verpflichtung von Herrn Martin Klein zur Kenntnis.


5. Ausscheiden von Gemeinderat Dieter Folter; Besetzung der freiwerdenden Ausschusssitze

Gemeinderat Dieter Folter war Mitglied in folgenden Ausschüssen des Gemeinderates: Bauhof- und Feldwegausschuss, Bau-/ Friedhof-/ Vermietungsausschuss, Zweckverband Wasserversorgung Menzlesmühle. Die Nachbesetzung dieser frei gewordenen Ausschusssitze wird durch das Ausscheiden von Herrn Folter aus dem Gemeinderat erforderlich. Einstimmig werden die freiwerdenden Ausschusssitze wie folgt besetzt: Mitglied im Bauhof- und Feldwegausschuss: Martin Klein, Mitglied im Bau-/ Friedhof-/ Vermietungsausschuss: Martin Klein, Vertreter im Zweckverband Wasserversorgung Menzlesmühle: Anja Saur sowie als Stellvertretung von Frau Gölz künftig Sascha Kühne.


6. Mitgliedschaft in der Energieagentur Rems-Murr gGmbH

In der Sitzung vom 23.09.2024 haben Frau Baumgärtner und Herr Menzel die Aufgaben der Energieagentur Rems-Murr gGmbH dem Gemeinderat vorgestellt. Einige Gremienmitglieder sehen den Mehrwert im Vergleich zu den Mitgliedskosten als umstritten. Nach einer kurzen Beratung ergeht mehrheitlich folgender abweichender Beschluss: Die Gemeinde Alfdorf tritt der Energieagentur Rems-Murr gGmbH nicht bei.


7. Vergabe Straßenbeleuchtung im Zuge Breitbandausbau

Im Zuge des Breitbandausbaus wird durch die Netzbetreiber (Netze ODR und Netze BW) teilweise auch die Stromversorgung neu verlegt. Diese Stromversorgung wird in einigen Teilorten noch über Dachständer ins Gebäude geführt. Diese Dachständer sollen nun entfernt werden und die Häuser erhalten einen neuen erdverlegten Stromhausanschluss. Die öffentliche Straßenbeleuchtung wird teilweise ebenfalls über diese Dachständer mitversorgt. Damit die Straßenbeleuchtung weiterhin aufrechterhalten werden kann, ist das Straßenbeleuchtungsnetz entsprechend anzupassen. Das betrifft sowohl neue erdverlegte Leitungen, neue Maststandorte und neue LED-Leuchtmittel. Punktuell werden noch zusätzlich Straßenlampen aufgestellt wo derzeit keine ausreichende Ausleuchtung besteht. Im Teilort Hüttenbühl wird auf eine erdverlegte Leitung verzichtet und die Straßenbeleuchtung über Solarleuchten gewährleistet. Vorteile der Mitverlegung sind, dass Kosten für den Tiefbau nur anteilig anfallen und durch die neuen LED-Leuchtmittel auch langfristig eine Kosteneinsparung für die Gemeinde entsteht. Zusätzlich erhält die Gemeinde einen neuen aktuellen Bestandsplan. Dieser ist wichtig um eine schnellere Störungsbehebung im Straßenbeleuchtungsnetz durchführen zu können. In folgenden Teilorten werden neue Straßenmasten, mit erdverlegten Leitungen, gestellt: Enderbach, Rienharz, Adelstetten, Brend, Burgholz und Buchengehrener Sägmühle. Folgende Kosten fallen im Zuge der Baumaßnahme an:

Angebot Teilort Burgholz Netze ODR 57.390,45 € 
Angebot Teilort Brend Netze ODR 54.936,41 €
Angebot Teilort Rienharz Netze ODR 99.138,76 €
Angebot Teilort Enderbach Netze ODR 55.219,26 €
Angebot Teilort Adelstetten Netze ODR: 46.777,06 €
Angebot Netze BW (liegt noch nicht vor) 50.000 € (geschätzt)
Neue Masten (werden vom Bauhof gestellt) 25.000 €
Endverkabelung Masten, Firma Bergmann 18.000 €
Bestandsaufnahme 15.000 €
Leuchtmittel (LED) 27.000 €

Die Gesamtkosten hierzu belaufen sich somit auf ca. 450.000 €. Da es sich um eine Mitverlegung handelt kann kein Gegenangebot eingeholt werden. Nach einer kurzen Beratung wird folgender Beschluss mehrheitlich gefasst: Die Netze ODR und Netze BW werden entsprechend den Angeboten zur Mitverlegung des Straßenbeleuchtungsnetzes beauftragt.


8. Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen

Nachfolgende Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen im Sinne von § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung wurden vom Bürgermeister vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderats entgegengenommen:

GeberZeitpunktZuwendungZuwendungszweck
Bernd Meyer, Alfdorf27.06.2024Geldspende 250,00 EURFeuerwehr Alfdorf, Unterstützung beim Hochwasser
Gewerbe- und Handelsverein Alfdorf11.09.2024Geldspende 1.000,00 EURStraßenfest

Gemäß der gesetzlichen Regelung in § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung ist ein Beschluss des Gemeinderats über die Annahme und Vermittlung erforderlich. Nach einer kurzen Beratung stimmt der Gemeinderat einvernehmlich der Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung gemäß der vorliegenden Auflistung zu.


9. Erteilung des Einvernehmens zu den vorgelegten Bauvorhaben

Der Gemeinderat hat zu den vorgelegten Bauvorhaben sein Einvernehmen erteilt.

Sitzung des Gemeinderats

Datum: Montag, 23. September 2024
Uhrzeit: 19:00 Uhr
Ort: im Rathaus Alfdorf, Sitzungssaal

Tagesordnung - öffentliche Sitzung:

1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 22. Juli 2024
2. Energieagentur Rems- Murr gGmbH - Vorstellung der Neuausrichtung
3. Regionalplanfortschreibung Photovoltaik; Stellungnahme gegenüber dem Verband Region Stuttgart
4. Zuschuss an SV Hintersteinenberg für Flutlichtsanierung auf LED-Beleuchtung des Sport- und Tennisplatzes
5. Wahl der Mitglieder im Jagdausschuss der Jagdgenossenschaft Pfahlbronn II Adelstetten- Enderbach
6. Wahl der Mitglieder im Jagdausschuss der Jagdgenossenschaft Alfdorf- Süd
7. Situation der Sprachförderung in Alfdorf
8. Sanierung Dachaufbau ehem. Kläranlage Alfdorf, Vergabe ausgeschriebener Gewerke
9. Einziehung (Entwidmung) eines Teils des Weges Flurstück 138/1, Gemarkung Vordersteinenberg, Flur 3 (Kapf)
10. Bauvorhaben in Hintersteinenberg, Flst.187, Errichtung eines Mobilfunkmastes
11. Bauvorhaben in Mannholz, Flst.91, 210, Errichtung eines Mobilfunkmastes
12. Bauvorhaben in Pfahlbronn, Zwing, Flst. 706, Neubau Überdachung Kälberiglu
13. Bauvorhaben in Hintersteinenberg, Flst. 426, Errichtung eines verfahrensfreien Weideunterstandes
14. Bauvorhaben in Burgholz, Burgholzhofweg 5, Flst 49/1, Abbruch Wohnhaus, Neubau 2 Familien-Wohnhaus
15. Bauvorhaben in Alfdorf, Farbgasse 35, Flst. 148/1, Umbau und Sanierung eines Einfamilienhauses zu einem Dreifamilienhaus mit Errichtung eines Zwerchgiebels, eines Carports und einer überdachten Terrasse
16. Bauvoranfrage in Alfdorf, Untere Schlossstraße 46, Flst. 5, 5/1 und 7, Teilnutzungsänderung von Hotel in Wohnen / Betreutes Wohnen und Tagespflege
17. Bekanntgaben und Verschiedenes
18. Anfragen

Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald Krötz
Bürgermeister

1. Energieagentur Rems- Murr gGmbH - Vorstellung der Neuausrichtung

Die Energieagentur Rems-Murr gGmbH (Energieagentur) wurde am 24. November 2008 auf Initiative des Rems-Murr-Kreises und der Stadt Waiblingen als privatwirtschaftliches Unternehmen gegründet und nahm im April 2009 ihre Geschäfte auf. Sie hat sich zwischenzeitlich als kompetente Beratungsstelle für Kommunen, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger in Sachen Energiewende und Klimaschutz etabliert. Diese Rolle soll zukünftig durch eine noch bessere Verzahnung mit den Klimaschutzprojekten im Landratsamt im Rahmen des 4. Klimaschutz-Handlungsprogramms, aber auch mit Blick auf die Aktivitäten von anderen Akteuren wie der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) weiter gestärkt werden. Der Rems-Murr-Kreis und die Stadt Waiblingen waren bisher alleinige Gesellschafter der Energieagentur. Die Gesellschaftsanteile waren gleichmäßig zu jeweils 50 % auf die beiden Gesellschafter verteilt. Im Zuge der Neuausrichtung der Energieagentur kamen die Gesellschafter übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass für die Schaffung von zukunftsorientierten Strukturen, die auch für die Kommunen mehr Klarheit bei den Projekten, Unterstützungsangeboten und Ansprechpartnern bringen sollen, die Gesamtverantwortung für die Energieagentur zukünftig vollständig auf den Rems-Murr-Kreis übergehen soll. Seit Beginn des Jahres 2024 ist der Rems-Murr-Kreis alleiniger Gesellschafter der Energieagentur.

Mittlerweile 21 Kreiskommunen unterstützen die Arbeit der Energieagentur durch eine Mitgliedschaft und profitieren so von den Angeboten der Zusammenarbeit mit der Energieagentur. Frau Baumgärtner und Herr Menzel vom Amt für Klimaschutz des Landkreises stellten im Rahmen der Sitzung die Vorteile für die Gemeinde Alfdorf vor. Die Kosten einer kommunalen Mitgliedschaft bemessen sich an der Einwohnerzahl der Mitgliedskommune. Zurzeit beträgt der Mitgliedsbeitrag 30 Cent/Einwohner/Jahr. Für die Gemeinde Alfdorf bedeutet das 2.172,60 Euro an Aufwendungen. Das Gremium wird in einer der folgenden Sitzungen über die Mitgliedschaft beraten.


2. Regionalplanfortschreibung Photovoltaik; Stellungnahme gegenüber dem Verband Region Stuttgart

Der Gemeinderat hat in vergangenen Sitzungen beschlossen, an drei Bereichen auf Gemarkung der Gemeinde Alfdorf Bebauungspläne für Freiflächensolaranlagen aufzustellen. Diese Planung erfolgt in enger Abstimmung mit der Bürgerenergie Schwäbischer Wald e.G., die die Anlagen auch realisieren möchte. Die Freiflächen auf Gemarkung Alfdorf befinden sich größtenteils in einem regionalen Grünzug, den der Regionalplan für die Region Stuttgart festsetzt. Dessen Ziel ist es, Freiflächen zu erhalten und von Bauwerken oder sonstigen störenden Einrichtungen frei zu halten. Insofern widersprechen die geplanten Freiflächenanlagen in den Bereichen Stixenhof, Burgholzhof und Erddeponie Höldis derzeit den Zielen des Regionalplanes. Eine Umsetzung der Anlagen könnte nur durch eine so genannte „Zielabweichungsgenehmigung“ erfolgen, die beim Regierungspräsidium zu beantragen ist. Nun hat jedoch das Land Baden-Württemberg im Landesplanungsgesetz festgeschrieben, dass die regionalen Grünzüge so geöffnet werden müssen, dass PV-Anlagen möglich sind. Die Vorgabe ist, dass mind. 0,2% der Flächen für PV-Freiflächenanlagen zur Verfügung gestellt werden müssen. Aus diesem Grund schreibt der Verband Region Stuttgart derzeit seinen Regionalplan fort und die Gemeinde ist als Träger öffentlicher Belange aufgerufen, hierzu Stellung zu nehmen. Aus der dem Gremium vorgelegten Hinweiskarte geht hervor, dass die Flächen, die durch die Bürgerenergie mit PV-Anlagen belegt werden sollen, in Bereichen mit hoher oder sehr hoher Landschaftsbildqualität liegen, wobei dort in exponierten Lagen PV-Anlagen regionalplanerisch nicht zulässig sind („oranger Bereich“). Es ist auf diesen Flächen jeweils eine Einzelfallprüfung erforderlich, ob eine Ausnahme möglich ist. Zum Teil wurde das in Vorgesprächen mit dem Regionalverband auch bereits angesprochen.

Im Einzelnen gilt für die geplanten Gebiete folgendes:

Stixenhof: Die geplante Fläche liegt vollständig im „orangen Bereich“. In einem Vorgespräch mit dem Verband Region Stuttgart wurde dort bereits anerkannt, dass es sich nicht um eine landschaftlich exponierte Lage handelt, die von weither einsehbar ist.

Burgholzhof: Die Fläche östlich des Burgholzhofes liegt ebenfalls vollständig im „orangen Bereich“. Dort soll als interkommunale Anlage eine PV-Anlage errichtet werden, die zum Teil auch auf Markung Welzheim nördlich des Burgholzhofes liegt. Die Welzheimer Fläche ist als „grüner Bereich“ ausgewiesen, wo Anlagen regionalplanerisch zulässig sind. Die Fläche auf Markung Alfdorf ist aus Sicht der Verwaltung ebenso wenig von weither einsehbar wie die Fläche auf Welzheimer Markung.

Erddeponie Höldis: Die Fläche liegt teils im „grünen Bereich“ und teils im „orangenen Bereich“. Die zunächst zu überbauenden Flächen, bis die Erddeponie weiter verfüllt ist, liegen im „grünen Bereich“.

Der Gemeinderat stimmte mit 14 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung der vorgeschlagenen Stellungnahme zu. In der Begründung ergänzt werden soll die Tatsache, dass der Gemeinde alternativ Steuerungsmöglichkeiten genommen werden, sollte die Gemeinde die geforderten 0,2 %-Flächen aufgrund des Regionalplans nicht erfüllen können.


3. Zuschuss an SV Hintersteinenberg für Flutlichtsanierung auf LED-Beleuchtung des Sport- und Tennisplatzes

Der SV Hintersteinenberg plant auf seinem Sport- und Tennisplatz die Flutlichtsanierung auf LED-Beleuchtung und hat hierfür einen Zuschuss bei der Gemeinde in Höhe von insgesamt 14.430 € beantragt. Die Gesamtkosten der Flutlichtsanierung auf LED-Beleuchtung belaufen sich voraussichtlich auf ca. 57.800 €. Finanziert werden soll das Vorhaben über eine Förderung vom WLSB, einem Zuschuss vom Bundesumweltministerium und einem Zuschuss der Gemeinde. Der verbleibende Betrag (ca. 13.715 €) muss aus Eigenmitteln des Vereins finanziert werden. Dies ist die Voraussetzung, um den Zuschuss vom WLSB zu erhalten. Der Zuschussantrag beim Bund und beim WLSB soll zeitnah durch den SV Hintersteinenberg gestellt werden. Der Zuschussantrag beim WLSB kann jedoch erst gestellt werden, wenn die Finanzierungszusage der Gemeinde vorliegt. Die Umsetzung soll voraussichtlich im Frühjahr/Sommer 2025 erfolgen. Um Kosten einzusparen, wird der Verein soweit möglich Arbeiten in Eigenleistung erbringen. Zusätzlich zum beantragten Zuschuss in Höhe von 14.430 € hat die Gemeinde bereits einen neuen Zählerkasten gesetzt (Kosten circa. 3.600 €). Der Gemeindeanteil an der Gesamtmaßnahme beträgt laut der Kostenaufstellung des SV Hintersteinenberg somit voraussichtlich circa 18.030 €. Die endgültige Zuschusshöhe ergibt sich aus den tatsächlich nachgewiesenen Kosten nach Beendigung der Maßnahme. Dem SV Hintersteinenberg wird die Möglichkeit gegeben, Abschlagszahlungen anzufordern.

Folgender Beschluss wurde vom Gremium einstimmig angenommen:

- Dem SV Hintersteinenberg wird ein Zuschuss für die Flutlichtsanierung auf LED-Beleuchtung des Sportplatzes in Höhe von 32 % der nachgewiesenen Baukosten, bis zu 8.250 € (zusätzlich zum bereits geleisteten Betrag für den Zählerkasten), bewilligt.
- Dem SV Hintersteinenberg wird ein Zuschuss für die Flutlichtsanierung auf LED-Beleuchtung des Tennisplatzes in Höhe von 30 % der nachgewiesenen Baukosten, bis zu 6.180 €, bewilligt.


4. Wahl der Mitglieder im Jagdausschuss der Jagdgenossenschaft Pfahlbronn II Adelstetten-Enderbach

Gemeinderat Dr. Götz Freiherr vom Holtz sowie Gemeinderat Denis Wiedmann wurden einstimmig in den Jagdausschuss der Jagdgenossenschaft Pfahlbronn II Adelstetten/ Enderbach gewählt.


5. Wahl der Mitglieder im Jagdausschuss der Jagdgenossenschaft Alfdorf-Süd

Gemeinderat Dr. Götz Freiherr vom Holtz sowie Gemeinderat Denis Wiedmann wurden einstimmig in den Jagdausschuss der Jagdgenossenschaft Alfdorf-Süd gewählt.


6. Situation der Sprachförderung in Alfdorf

Seit dem Jahr 1989 wird Sprachförderung nach dem Denkendorfer Modell in Alfdorf angeboten. Von Seiten des Kultusministeriums werden mittels Verwaltungsvorschrift (VwV) die Umsetzung der Gesamtkonzeption für die Sprachförderung unterstützt. Am 22.10.2019 löste die VwV KOLIBRI (Kompetenzen verlässlich voranbringen) die vorherige Verwaltungsvorschrift VwV Spatz ab. Das Korsett zur Durchführung von Sprachförderung ist seither stetig enger geschnürt worden. Durfte früher noch eine als geeignet empfundene Person ohne pädagogische Vorbildung, aber vorzugweise mit pädagogischer Erfahrung (z.B. durch die Erziehung eigenen Kinder etc.), Sprachförderung erteilen, sind nun viele Schulungen erforderlich, welche einen hohen Zeitaufwand mit sich bringen. Ab diesem Förderjahr 2024/2025 sind nur noch Personen mit pädagogischer Vorbildung zugelassen. Die Möglichkeit der Personalstellung ist somit deutlich verschärft, was die Personalgewinnung erschwert. Ebenso sind die Anforderungen an die Sprachförderung selbst gestiegen. Durch den Ausstieg aus dem KOLIBRI-Programm wäre die Gemeinde Alfdorf von diesen strikten Vorgaben befreit. Zwei von vier Sprachförderkräfte wären bereit diesen Weg mitzugehen, sofern KOLIBRI nicht fortgeführt wird.

Nach einer kurzen Beratung wurde folgender Beschluss einstimmig angenommen:

Die Sprachförderung im Kindergartenbereich soll vorerst für ein Sprachförderjahr (Oktober-Juli) ohne Fördermittel fortgeführt werden. Die Gemeinde trägt hierfür vollumfänglich die anfallenden Kosten. Im Verlauf des Förderjahres soll dann über die weitere Zukunft entschieden werden. 


7. Sanierung Dachaufbau ehem. Kläranlage Alfdorf, Vergabe ausgeschriebener Gewerke

Folgende Beschluss wurden einstimmig angenommen:

- Die Gerüstarbeiten werden an den wirtschaftlichsten Bieter Firma Pratschke GmbH, Elchingen, zum Angebotspreis von 12.966,72 Euro vergeben.
- Die Klempnerarbeiten werden an den wirtschaftlichsten Bieter Firma Lindauer, Welzheim zum Angebotspreis von 8.076,53 Euro vergeben.
- Die Holzbauarbeiten werden an den wirtschaftlichsten Bieter Firma Biber Holzbau GmbH & Co. KG, Alfdorf-Pfahlbronn, zum Angebotspreis von 116.091,71 Euro vergeben.
- Die Metalldach- und fassadenarbeiten werden an den wirtschaftlichsten Bieter Firma Biber Holzbau GmbH & Co. KG, Alfdorf-Pfahlbronn, zum Angebotspreis von 65.392,62 Euro vergeben.
- Einziehung (Entwidmung) eines Teils des Weges Flurstück 138/1, Gemarkung Vordersteinenberg, Flur 3 (Kapf)


8. Einziehung (Entwidmung) eines Teils des Weges Flurstück 138/1, Gemarkung Vordersteinenberg, Flur 3 (Kapf)

In seiner öffentlichen Sitzung am 18.03.2024 ist der Gemeinderat dem Antrag eines Grundstücksanliegers gefolgt und hat den Teilabschnitt des Weg Flst. 138/1 zwischen Kapfhofweg und Tennhöfleweg in Kapf für entbehrlich erachtet. Es wurde beschlossen, die beabsichtigte Einziehung entsprechend den Vorgaben des Straßengesetzes bekannt zu machen. Die Einziehungsabsicht wurde daraufhin im Amtsblatt der Gemeinde Alfdorf, vom 18.04.2024, öffentlich bekanntgemacht. Es wurde in der Bekanntmachung darauf hingewiesen, dass Einwendungen innerhalb von 3 Monaten erhoben werden können. Innerhalb dieser Frist gingen keine Einwendungen ein. Es wurden jedoch im Vorfeld bereits zwei Einwendungen vorgebracht, die dem Gemeinderat bereits in der Sitzung am 18.03.2024 vorlagen und die nun nochmals beraten wurden.

Nach einer kurzen Beratung wurde folgender Beschluss einstimmig angenommen:

Der Gemeinderat beschließt die Einziehung (Entwidmung) des ca. 47m langen Teilstückes des Weges Flst. Nr. 138/1, Gemarkung Vordersteinenberg, Flur3 (Kapf) zwischen Kapfhofweg und Tennhöfleweg, gemäß § 7 Straßengesetz. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Einziehung (Entwidmung) des genannten Teilstückes des Weges Flst. Nr. 138/1, Gemarkung Vordersteinenberg, Flur 3 (Kapf), gemäß § 7 Abs. 4 Straßengesetz, öffentlich bekannt zu machen.


9. Erteilung des Einvernehmens zu den vorgelegten Bauvorhaben

Der Gemeinderat hat zu den vorgelegten Bauvorhaben sein Einvernehmen erteilt.

Sitzung des Gemeinderats

Datum: Montag, 22. Juli 2024
Uhrzeit: 19:00 Uhr
Ort: im Kultur- und Sportzentrum, Alfdorf

Tagesordnung - öffentliche Sitzung:

1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24. Juni 2024
2. Gemeinderatswahl 2024 - Feststellung von Hinderungsgründen der gewählten Personen gemäß § 29 der Gemeindeordnung
3. Ehrung einzelner Gemeinderäte und Verabschiedung der ausscheidenden Gemeinderäte
4. Konstituierung und Verpflichtung des am 09. Juni 2024 gewählten Gemeinderats
5. Wahl der stellvertretenden Bürgermeister
6. Wahl der Vertreter im Zweckverband Wasserversorgung Menzlesmühle
7. Wahl der Vertreter im Grundschulverband Hellershof
8. Wahl der Vertreter im Schulausschuss Realschule Mutlangen
9. Wahl der Mitglieder des Personalausschusses
10. Wahl der Mitglieder des Bauhof- und Feldwegausschusses
11. Wahl der Mitglieder des Bau-, Friedhof- und Vermietungsausschusses
12. Wahl der Mitglieder des Kindergarten- und Schulausschusses
13. Wahl der Mitglieder im Jagdausschuss der Jagdgenossenschaft Pfahlbronn II Adelstetten-Enderbach
14. Wahl der Mitglieder im Jagdausschuss der Jagdgenossenschaft Alfdorf-Süd
15. Besetzung des Arbeitskreises Tourismus/Partnerschaftskomitee
16. Bauvorhaben in Hellershof, Birkhofweg 18, Flst. 672/1, Umbau Bank in Wohnhaus
17. Bekanntgaben und Verschiedenes
18. Anfragen


Mit freundlichen Grüßen

Ronald Krötz
Bürgermeister

Sitzung des Gemeinderats

Datum: Montag, 24. Juni 2024
Uhrzeit: 19:00 Uhr
Ort: im Rathaus Alfdorf, Sitzungssaal

Tagesordnung - öffentliche Sitzung:

1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13. Mai 2024
2. Beschluss des Gemeindeentwicklungskonzeptes | Alfdorf 2040
3. Schlossgartenschule Alfdorf; Energetische Sanierung; Vergabe weiterer Gewerke
4. Vergabe Bauarbeiten Kronenplatz
5. Beschaffung KFZ für Kläranlage
6. Bauvoranfrage in Alfdorf-Bonholz, Bonholz 3, Flst 1016/1, Anbau Maschinenhalle
7. Bauvorhaben in Alfdorf, Dr.-Adolf-Faber-Straße 11, Flst. 3946, Anbau Wintergarten
8. Bauvorhaben in Pfahlbronn, Drosselweg 4, Flst. 278/4, Einbau einer Dachgaube
9. Bauvorhaben in Rienharz, Geißäcker, Flst. 687, Neubau einer landwirtschaftlichen Biogasanlage
10. Bauvorhaben in Vordersteinenberg, Salzfeldstraße 5, Flst. 40, Nutzungsänderung: Büroräume im DG zur Wohnung, Anbau Zugangstreppe
11. Bekanntgaben und Verschiedenes
12. Anfragen

Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald Krötz
Bürgermeister

1.    Beschluss des Gemeindeentwicklungskonzeptes | Alfdorf 2040

Im Rahmen der Erstellung des Gemeindeentwicklungskonzeptes | Alfdorf 2040 hat die Gemeinde einen integrierten und gemeinsam mit der Einwohnerschaft abgestimmten Entwicklungsprozess durchgeführt. Die Ergebnisse dieses umfassenden Prozesses mün-den in ein Handlungsprogramm, welches sich aus Zielen und Projekten/Maßnahmen zu-sammensetzt. Dieses Handlungsprogramm dient als Basis für künftige politische Ent-scheidungen und stellt einen „Fahrplan“ für die kommunale Entwicklung bis zum Jahr 2040 dar. Diesem Handlungsprogramm für das Gemeindeentwicklungskonzeptes | Alf-dorf 2040 mit den strategischen Zielen und Projekten/ Maßnahmen hat der Gemeinderat nun zugestimmt.
Als ein besonderes Handlungsfeld hat sich im Abstimmungsprozess bereits die Ortsmitte Pfahlbronn abgezeichnet. Neben einem allgemeinen Modernisierungsbedarf in diesem Ortsteil, wird außerdem eine neue Nutzung für das ehemalige Rathaus Pfahlbronn ge-sucht. Für die umfassende Modernisierung der Ortsmitte Pfahlbronn wird eine Förderung über die Städtebauförderung/Landessanierungsprogramm angestrebt. Voraussetzung für die Bewerbung ist sowohl die Erstellung eines Gemeindeentwicklungskonzepts als auch ein gebietsbezogenes integriertes städtebauliches Entwicklungskonzepts (GISEK), wel-ches nun ebenfalls auf den Weg gebracht werden soll. Der Gemeinderat hat daher für das Gebiet „Ortsmitte Pfahlbronn“ in Alfdorf die Durchführung eines gebietsbezogenen inte-grierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (GISEK) beschlossen. Mit der Durchfüh-rung des GISEKs für das Gebiet „Ortsmitte Pfahlbronn“ und der anschließenden Antrags-stellung (geplant für 2025) für die Aufnahme in ein Förderprogramm der städtebaulichen Erneuerung wurde das Büro Reschl Stadtentwicklung beauftragt.


2.    Schlossgartenschule Alfdorf; Energetische Sanierung; Vergabe weiterer Gewerke

Derzeit läuft die energetische Sanierung der Schlossgartenschule (Südbau). Zur Fortfüh-rung der notwendigen Arbeiten im Innenbereich wurden weitere Gewerke ausgeschrie-ben, welche vom Gemeinderat vergeben worden sind:

  • Rückbauarbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter Firma Hartmann Haushaltsauflö-sungen, Schwäbisch Gmünd, zum Angebotspreis von 30.320,96 Euro. 
  • Trockenbauarbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter Firma Gipser Preiss GmbH, Schwäbisch Gmünd, zum Angebotspreis von 87.248,09 Euro.
  • Bodenbelagsarbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter Firma Ohrnberger Raumaus-stattung, Schwäbisch Gmünd, zum Angebotspreis von 51.077,83 Euro.
  • Malerarbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter Firma Gebrüder Hörner GmbH, Schwäbisch Gmünd, zum Angebotspreis von 27.752,11 Euro.
  • Elektroarbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter, Firma Karl Starz GmbH & Co.KG, 73525 Schwäbisch Gmünd, zum Angebotspreis von 195.615,90 Euro.
  • Sanitärarbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter, Firma Hans Mangold GmbH & Co.KG, Schwäbisch Gmünd, zum Angebotspreis von 23.358,74 Euro.


3.    Vergabe Bauarbeiten Kronenplatz

In der Sitzung am 25.09.2023 hat der Gemeinderat den Auftrag zur Errichtung der Natur-steinmauer am Kronenplatz an die Firma Bauer aus Pfahlbronn vergeben. Die Natur-steinmauer ist inzwischen fertiggestellt. Zum damaligen Zeitpunkt war vorgesehen, dass die Gestaltung und Ausführung der weiteren Bauarbeiten (Fahrbahn-, Park- und Grünflä-chen) vom Bauhof der Gemeinde durchgeführt werden, was aufgrund krankheitsbeding-ter Ausfälle im Bauhof derzeit nicht umgesetzt werden kann. Damit die Gestaltung des Kronenplatzes zeitnah fortgeführt werden kann, hat der Gemeinderat beschlossen, die Arbeiten an die Firma Hans Bauer Bauunternehmung GmbH, Pfahlbronn zum Angebots-preis Preis von brutto 48.584,13 Euro zu vergeben.


4.    Ersatzbeschaffung KFZ für die Kläranlage

Der Gemeinderat hat der Ersatzbeschaffung eines Fahrzeuges für den Kläranlagenbetrieb zugestimmt, nachdem eine Reparatur des derzeitigen KFZs aufgrund verschiedener Mängel nicht mehr wirtschaftlich ist.


5.    Erteilung des Einvernehmens zu den vorgelegten Bauvorhaben

Der Gemeinderat hat zu den vorgelegten Bauvorhaben sein Einvernehmen erteilt.

Sitzung des Gemeinderats

Datum: Montag, 13. Mai 2024
Uhrzeit: 19:00 Uhr
Ort: im Rathaus Alfdorf, Sitzungssaal

Tagesordnung - öffentliche Sitzung:

1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 15. April 2024
2. Verabschiedung Tobias Feldmeyer, Leiter Fachbereich Hauptverwaltung
3. Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2024
4. Baumaßnahme Seestraße
5. Kindergarten-Bedarfsplanung für das Jahr 2024/2025
6. Neufestsetzung der Elternbeiträge in den Kindergärten, Änderung der Kindergartensatzung
7. Festsetzung der Elternbeiträge in der "Verlässlichen Grundschule (Kernzeit)"
8. Vergabe der Schülerbeförderung Buchengehren - Buchengehrener Sägmühle - Voggenberg - Burgholz - Mannholz - Meuschenmühle - Brend - Höldis zur Grundschule im Lindengarten Pfahlbronn und Schlossgartenschule Alfdorf ab Schuljahr 2024/2025
9. Einführung der digitalen Gremienarbeit - Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderates
10. Premium-Wanderregion Schwäbischer Wald: Einrichtung eines zertifizierten Premiumwanderwegs auf der Gemarkung Alfdorf
11. Einrichtung eines On-Demand-Verkehrs
12. Bauleitplanung für Freiflächen-Photovoltaikanlagen; hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den "Solarpark Dinkelfirst" und Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Solarpark Burgholzhof"
13. Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
14. Bauvorhaben in Alfdorf, Ostlandstraße 5, Flst.1812/8, Errichtung einer Doppelgarage
15. Bauvorhaben in Pfahlbronn: Leinecksmühle 1/1, Flst.373, 373/2, Umbau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle
16. Bauvorhaben in Pfahlbronn, Im Feldle 9, Flst. 6, Abbruch Schuppen, Neubau Garage
17. Bekanntgaben und Verschiedenes
18. Anfragen

Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald Krötz
Bürgermeister

1. Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2024

In der Gemeinderatssitzung am 15.04.2024 wurde dem Gemeinderat der Entwurf der Haushaltssatzung und der Haushaltsplans 2024 vorgestellt.

Die Haushaltssatzung 2024 mitsamt dem zugehörigen Planwerk sowie der Finanzplan mit Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2023 – 2027 ist nun vom Gemeinderat mehrheitlich beschlossen worden.


2. Baumaßnahme Seestraße

Nachdem der Förderantrag nach der Förderrichtlinie Wasserwirtschaft für den 1. Bauabschnitt der Baumaßnahme Seestraße vom Regierungspräsidium abgelehnt wurde, hat der Gemeinderat beschlossen, dass die Baumaßnahme (Kanalsanierung, Sanierung der Wasserleitung und Straßenbau) als Gesamtmaßnahme vom Ingenieurbüro LK&P aus Mutlangen geplant und ausgeschrieben werden soll. Ein erneuter Förderantrag wird nach Beschluss des Gemeinderats aufgrund der geringen Erfolgsaussichten nicht gestellt. Mit den Bauarbeiten kann daher voraussichtlich im Frühjahr 2025 begonnen werden.

Die Kosten für die Gesamtmaßnahme beläuft sich nach der Grobkostenschätzung auf ca. 2,2 bis 2,5 Mio. Euro.


3. Kindergarten- Bedarfsplanung für das Jahr 2024/2025

Gesetzlich ist die Gemeinde Alfdorf verpflichtet, eine jährliche Bedarfsplanung für die Kinderbetreuung in Absprache mit den Freien Trägen von Tagesbetreuungseinrichtungen (in Alfdorf die Kirchen und der Waldkindergarten e.V.) aufzustellen.

Frau Schmidt hat dem Gremium erläutert, dass insbesondere in Alfdorf und Pfahlbronn die Platzsituation angespannt bleibt und hier die weitere Entwicklung beobachtet werden muss. Die Nachfrage nach Ganztagesplätzen konnte in der Vergangenheit weitgehend gedeckt werden. Durch die Anpassung der Öffnungszeiten im Kindergarten Arche Noah von 5 auf 3 Nachmittage in der Woche gibt es aktuell in der Gemeinde Alfdorf kein Betreuungsangebot für 5 Nachmittage mehr. Hier soll der Bedarf der Familien im Auge behalten werden, um zeitnah auf die Bedürfnisse der Familien reagieren zu können.

Die Kinderzahlen in den Bereichen Rienharz, Burgholz, Vordersteinenberg und Hellershof bleiben bis zum Ende des Planungszeitraums stabil, so dass hier derzeit kein Handlungsbedarf besteht.

Die Plätze des Waldkindergartens sind nach wie vor sehr gut ausgelastet. Diese 20 Plätze sind – wie auch schon in der Vergangenheit – nicht in der Bedarfsberechnung der Gesamtgemeinde berücksichtigt und stellen, wie die Tagesmütter, einen Puffer dar.

Der Kindergartenbedarfsplan ist schließlich in allen Punkten wie von der Gemeindeverwaltung vorgeschlagen vom Gemeinderat beschlossen worden.


4. Neufestsetzung der Elternbeiträge in den Kindergärten, Änderung der Kindergartensatzung

Der Gemeindetag Baden- Württemberg hat die gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände zur Festsetzung der Elternbeiträge für die Kindergartenjahre 2024/2025 und 2025/2026 veröffentlicht. Den Kindergartenträgern wird eine Erhöhung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2024/2025 um 7,5 Prozent und für das Kindergartenjahr 2025/2026 um 7,3 Prozent empfohlen. Die Erhöhung in diesen beiden Jahren enthält neben den allgemeinen Kostensteigerungen rückwirkend die tariflichen Kostensteigerungen. Mit der Empfehlung bis 2026 werden die Erhöungen auf zwei Jahre verteilt.

Der Gemeinderat hat der Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Alfdorf über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen (Kindergartensatzung) zugestimmt.

Die Elternbeiträge ab 01.09.2024 können der in diesem Amtsblatt veröffentlichten Änderungssatzung entnommen werden.


5. Festsetzung der Elternbeiträge in der „Verlässlichen Grundschule (Kernzeit)“

Die Elternbeiträge für die Kernzeitbetreuung orientieren sich an den Elternbeiträgen in den Kindergärten. Daher hat der Gemeinderat auch dieser Erhöhung zugestimmt.

Die aktuellen Elternbeiträge werden an anderer Stelle in diesem Amtsblatt veröffentlicht.


6. Vergabe der Schülerbeförderung ab dem Schuljahr 2024/2025

Für die Schülerbeförderung im Bereich Buchengehren- Buchengehrener Sägmühle- Voggenberg- Burgholz- Mannholz- Meuschenmühle- Brend- Höldis zur Grundschule im Lindengarten Pfahlbronn und Schlossgarten Alfdorf sind die Beförderungsleistung neu ausgeschrieben worden.

Der Gemeinderat hat den Zuschlag für die Beförderungsleistung dem Busunternehmen Rainer Strobe aus Alfdorf- Buchengehrener Sägmühle erteilt.


7. Einführung der digitalen Gremienarbeit – Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderats

Im Juli 2022 hat der Gemeinderat als erster Schritt zur Umstellung auf eine digitale Gremienarbeit die Beschaffung eines Ratsinformationssystems beschlossen. Dieses System ist derzeit verwaltungsintern bereits im Einsatz. Als weiterer Schritt für die Umsetzung der digitalen Gremienarbeit ist eine Anpassung der Geschäftsordnung des Gemeinderats erforderlich. Der Gemeinderat hat die erforderlichen Änderungen der Geschäftsordnung des Gemeinderats beschlossen.


8. Premium-Wanderregion Schwäbischer Wald: Einrichtung eines zertifizierten Premiumwanderwegs auf der Gemarkung Alfdorf

In den Kommunen des Schwäbischen Waldes - Welzheim, Rudersberg, Sulzbach und Murrhardt - wurden bereits 8 Premiumwege unter dem Markendach „Feenspuren“ erfolgreich eingerichtet. Dazu haben Frau Schunter vom Schwäbischer Wald Tourismus e.V. und die Naturparkführer Prof. Dr. Krautter und Walter Hieber dem GR-Arbeitskreis Tourismus/Partnerschaftskomitee und dem gesamten Gemeinderat in der Sitzung am 15.04.2024 die Möglichkeit zur Einrichtung eines Premiumwanderwegs auf der Gemarkung Alfdorf vorgestellt. Für Alfdorf wäre ein Premiumwanderweg die passende Ergänzung im bereits bestehenden Wanderangebot für die eigene Bevölkerung, für Naherholungssuchende aus dem Schwäbischen Wald und Tagestouristen gleichermaßen. Ferner würde ein Premiumwanderweg sich auch in eines der formulierten Ziele des kurz vor dem Abschluss stehenden Gemeindeentwicklungskonzepts Alfdorf 2040 einfügen, wonach der sanfte Tourismus weiterentwickelt werden soll, um mitunter die eigenen Gaststätten, Direktvermarkter, Hofläden, Metzgereien und Bäcker zu stärken. Der Gemeinderat hat nun beschlossen, zunächst eine Machbarkeitsstudie für das gesamte Gemeindegebiet erstellen zu lassen. Zu einem späteren Zeitpunkt soll dann über Umsetzung beraten werden.


9. Einrichtung eins On-Demand-Verkehrs

Aufgrund der geringen Fahrgastnachfrage gibt es im ländlichen und peri-urbanen Raum insbesondere am Abend bzw. Spätabend sowie am Wochenende ein reduziertes ÖPNV-Angebot, welches im Rems-Murr-Kreis in der Regel in Form von Ruftaxis angeboten wird. Ruftaxiverkehre sind so konzipiert, dass der Fahrgast 60 Minuten vor Abfahrt das Fahrzeug telefonisch bestellen muss. Durch die lange Voranmeldezeit ist die Nutzung dieses Angebotes wenig attraktiv für die Fahrgäste. Dies hat zur Folge, dass im Raum Alfdorf seit Jahren kein Angebot besteht, zumal kein Dienstleister gefunden werden konnte. Um das ÖPNV-Angebot in Alfdorf zu verbessern und auch die Verkehrswende auch im ländlichen Raum voranzubringen, können On-Demand-Verkehre einen wichtigen Beitrag leisten.

Bei On-Demand-Verkehren handelt es sich um ein Konzept, bei dem es keine festgelegte Linie oder einen fixen Fahrplan gibt. Innerhalb eines definierten Verkehrsraums und Bedienungszeitraums kann der Fahrgast per App oder per Telefon das On-Demand-Fahrzeug buchen. Die Fahrzeuge bedienen auf Bestellung der Fahrgäste sogenannte virtuelle Haltepunkte. Virtuelle Haltestellen sind physisch nicht erkennbar und befinden sich oftmals an Kreuzungen oder an markanten Gebäuden oder Einrichtungen.

Der On-Demand-Verkehr ist vollständig in den VVS-Tarif integriert, d. h. die Fahrten werden für den entsprechenden Zonenpreis ohne Zuschlag angeboten. Auch Stadttickets, Deutschlandticket, Jungendticket und alle anderen VVS-Tickets werden anerkannt.

Der Gemeinderat begrüßt die Verbesserungen im ÖPNV ausdrücklich und stimmt weiterhin der Umsetzung des Pilotprojekts On-Demand Verkehr, vorbehaltlich der Zustimmung der anderen beteiligten Kommunen, zu.


10. Bauleitplanung für Freiflächen-Photovoltaikanlagen; hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den "Solarpark Dinkelfirst" und Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Solarpark Burgholzhof"

Auf Antrag der Bürgerenergie Schwäbischer Wald hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 25.09.2023 den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan zur Erstellung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen „Solarpark Dinkelfirst“ gefasst. Nun teilt die Bürgerenergie mit, dass das Projekt aufgegeben wird.

Stattdessen steht östlich des Burgholzhofes eine alternative Fläche zur Verfügung, die die Bürgerenergie nun pachten und mit Freiflächen-Photovoltaikanlagen bebauen möchte. Nach Angaben der Geschäftsführung der Bürgerenergie ist dieser Flächentausch bereits mit dem Verband Region Stuttgart vorabgestimmt. Unmittelbar nordwestlich befindet sich die Markungsgrenze zu Welzheim und auf dem angrenzenden Grundstück ist ebenfalls bereits eine Freiflächen-Photovoltaikanlage geplant, so dass sich bei der Stromeinspeisung Synergieeffekte erzielen lassen. Außerdem befindet sich das geplante Windvorranggebiet in der Nähe.

Der Gemeinderat hat daher entsprechend des Antrags der Bürgerenergie beschlossen, den Aufstellungsbeschluss zum „Solarpark Dinkelfirst“ aufzuheben, und für den „Solarpark Burgholzhof“ einen Aufstellungsbeschluss gefasst.


11. Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen

Der Gemeinderat hat der Annahme von folgenden Spenden zugestimmt:

Martin Hitzginger, Lamprechtshausen/Österreich            
100,00 EUR
Benefizkalender 2024  Jugendfeuerwehr 

VR Bank Schwäbischer Wald eG, Welzheim
690,20 EUR
Anschaffung Hochbeete Kindergarten Sonnenschein 

Druck- und Medienzentrum Weinstadt GmbH, Weinstadt  
250,00 EUR
Benefizkalender 2024  Jugendfeuerwehr

Sportkreis Rems-Murr e.V., Backnang  
200,00 EUR
Schule im Lindengarten – Kooperation Schule/Verein


12. Erteilung des Einvernehmens zu den vorgelegten Bauvorhaben

Der Gemeinderat hat zu den vorgelegten Bauvorhaben sein Einvernehmen erteilt.  

Sitzung des Gemeinderats

Datum: Montag, 15. April 2024
Uhrzeit: 19:00 Uhr
Ort: im Rathaus Alfdorf, Sitzungssaal

Tagesordnung - öffentliche Sitzung:

1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18. März 2024
2. Bürgerfragestunde
3. Vorstellung einer evtl. Errichtung eines Premiumwanderweges
4. Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2024
5. Reduzierung des Ganztagesbetriebs im Ev. Kindergarten Arche Noah Alfdorf von 5 auf 3 Nachmittage
6. Bauvorhaben in Alfdorf, Enzelbach, Flst. 1092, Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle
7. Bauvorhaben in Alfdorf, Drackensteinstraße 14, Flst. 3860, Errichtung eines Carports
8. Bekanntgaben und Verschiedenes
9. Anfragen

Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald Krötz
Bürgermeister

1. Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2024

Die Leiterin des Fachbereichs Finanzen, Frau Stobel, hat dem Gemeinderat den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2024 vorgestellt, welcher auf Grundlage des Haushaltserlasses des Landes Baden- Württemberg und den Ergebnissen aus der Oktobersteuerschätzung 2023 erstellt worden ist. Nach der Berechnung der Kämmerin lässt sich der Ergebnishaushalt im Jahr 2024 um 1.5460.000 Euro nicht ausgleichen. Der gesetzlich vorgeschriebene Haushaltsausgleich kann jedoch mit Hilfe der Ergebnisrücklage aus den Vorjahren erreicht werden. Im Finanzplanungsjahr 2025 ist voraussichtlich ebenfalls kein Haushaltsausgleich möglich. Ab dem Finanzplanungsjahr 2026 kann nach derzeitigem Stand wieder mit einem ausgeglichenen Haushalt geplant werden.

Das Investitionsprogramm wurde von der Verwaltung auf Umsetzbarkeit und Einsparmöglichkeiten hin überprüft. Im Jahr 2024 ist ein Investitionsvolumen in Höhe von 13.394.250 Euro eingeplant. Hier sind als wesentliche Hochbau- und Tiefbaumaßnahmen die energetische Sanierung des Südbaus der Schlossgartenschule, die energetische Teilsanierung der Grundschule Pfahlbronn, der Anschluss der Alten Halle an das Nahwärmenetz sowie der Breitbandausbau „Weiße Flecken Alfdorf“ und Kanal- und Straßensanierungen benannt worden. Die Investitionen können im Jahr 2024 ohne neue Kreditaufnahme finanziert werden. In der mittelfristigen Finanzplanung ist nach derzeitigem Stand im Kernhaushalt ebenfalls keine Kreditneuaufnahme erforderlich. Beim Eigenbetrieb Wasserversorgung ist hingegen ab dem Wirtschaftsjahr 2024 eine jährliche Kreditaufnahme erforderlich.

Frau Strobel teilte mit, dass die Gemeinde auch in den nächsten Jahren vor großen finanziellen Herausforderungen steht. Zum einen besteht ein erheblicher Sanierungsstau bei der kommunalen Infrastruktur und den kommunalen Gebäuden. Zum anderen kommen immer mehr Aufgaben hinzu, welche die Gemeinde erfüllen muss, wie zum Beispiel der Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder ab dem Jahr 2026 oder die Klimaneutralität. Es wird auch zukünftig für die Gemeinde sehr schwer, die für die Aufgabenerfüllung benötigten finanziellen Handlungsspielräume zu gewährleisten. Daher muss bei weiteren, bisher nicht eingeplanten Investitionen und zusätzlichen Bauvorhaben sehr diszipliniert und gründlich abgewogen werden, ob und in welchem Umfang diese sinnvoll und langfristig finanzierbar sind. Der bisherige Weg der Finanzpolitik (also die wirtschaftliche, sparsame und nachhaltige Haushaltsführung) muss mit Weitsicht und Augenmaß fortgeführt werden.


2. Reduzierung des Ganztagesbetriebs im Evangelischen Kindergarten Arche Noah von 5 auf 3 Nachmittage

Der Gemeinderat hat der Reduzierung des Ganztagesbetriebs im Evangelischen Kindergarten Arche Noah von 5 auf 3 Nachmittage zugestimmt. Der Kindergarten ist aufgrund von Personalausfällen gezwungen, sein bisheriges Betreuungsmodell VÖ7 Kombi (2 Nachmittage Betreuung) und Ganztagesbetreuung (5 Nachmittage Betreuung) dauerhaft zu ändern, zumal die Nachfrage nach 5 Tagen Ganztagesbetreuung derzeit nur in sehr geringem Umfang gegeben ist.


3. Erteilung des Einvernehmens zu den vorgelegten Bauvorhaben

Der Gemeinderat hat zu der vorgelegten Bauvoranfrage in Alfdorf, Enzelbach, (Errichtung einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle) sein Einvernehmen nicht erteilt, da nach Auffassung des Gemeinderates öffentliche Belange, insbesondere des Natur- und Landschaftsschutzes entgegenstehen.

Zu den übrigen vorgelegten Bauvorhaben hat er sein Einvernehmen erteilt.

Sitzung des Gemeinderats

Datum: Montag, 18. März 2024
Uhrzeit: 19:00 Uhr
Ort: im Rathaus Alfdorf, Sitzungssaal

Tagesordnung - öffentliche Sitzung:

1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 19. Februar 2024
2. Schulentwicklung Schlossgartenschule Alfdorf: Antrag auf Schließung des Schulzweigs Werkrealschule
3. Beitritt der Gemeinde Alfdorf zur Bürgerenergie Schwäbischer Wald e.G.
4. Energetische Sanierung der Schlossgartenschule mit teilweiser Innensanierung;
Vergabe Ingenieurleistungen HLS Ingenieurbüro Streit, Schechingen
5. Antrag auf Einziehung eines Teils des Weges Flst. 138/1, Alfdorf-Kapf
6. Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
7. Bauvoranfrage in Haselbach, Hinterer Haselbach 11, Flst. 3789 (Errichtung zweier Doppelhaushälften oder Zweifamilienhaus)
8. Bauvorhaben in Burgholz, Burgholzhofweg 12, Flst. 51/1, Garagenneubau mit Lager
9. Bauvorhaben in Pfahlbronn, Im Haubengarten 11, Flst. 533/1 (Anbau Dachgaube und Errichtung Edelstahlkamin)
10. Bauvoranfrage in Pfahlbronn, Lindenstraße, Flst. 217/5 (Errichtung eines Wohnhauses mit 5 Wohnungen)
11. Bauvoranfrage in Vordersteinenberg, Beutenhofer Weg, Flst. 138/2 (Erstellung eines Bungalows mit Doppelgarage)
12. Bekanntgaben und Verschiedenes
13. Anfragen

Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald Krötz
Bürgermeister

1. Schulentwicklung Schlossgartenschule Alfdorf: Antrag auf Schließung des Schulzweigs Werkrealschule

Nachdem der Gemeinderat bereits in der Gemeinderatssitzung am 19.02.2024 ausführlich über die Abwicklung des Schulbetriebs der Werkrealschule informiert worden ist, hat der Gemeinderat in der letzten Sitzung die Verwaltung beauftragt, einen Antrag beim Schulamt auf Aufhebung der Werkrealschule zu stellen. Nach dem laufenden Schuljahr wird der Unterrichtsbetrieb in den Klassen 5, 6 und 7 eingestellt. Die Kinder und Eltern werden bei der Vermittlung an eine andere Schule von der Schule und Schulamt unterstützt. Die jetzige 8. Klasse verbleibt an der Schule und wird nach dem Schuljahr 2024/2025 mit der 9. Klasse planmäßig abschließen.


2. Beitritt der Gemeinde Alfdorf zur Bürgerenergie Schwäbischer Wald e.G.

Die in Gründung befindende Bürgerenergie Schwäbischer Wald e.G., überwiegend bestehend aus Bürgern der Gemeinde Alfdorf und der Stadt Welzheim hat sich zum Ziel gesetzt., regenerative Energieanlagen im Bereich Photovoltaik und Windkraft in der Region Schwäbischer Wald zu bauen und zu betreiben. Damit soll ein wichtiger Beitrag zur Energiewende geleistet werden.

Die Gemeindeverwaltung hat dem Gremium vorschlagen, dass die Gemeinde zur Unterstützung und als Zeichen der Verbundenheit zur Bürgerenergie Schwäbischer Wald e.G. Genossenschaftsanteile erwirbt und somit auch ein Zeichen in ihrer Vorbildfunktion setzt. Der Gemeinderat ist diesem Vorschlag gefolgt und hat dem Beitritt zur Bürgerenergie Schwäbischer Wald e.G. mit zehn Genossenschaftsanteilen zu je 250,00 € zugestimmt.


3. Energetische Sanierung der Schlossgartenschule mit teilweiser Innensanierung; Vergabe Ingenieurleistungen HLS Ingenieurbüro Streit, Schechingen

Im Rahmen der energetischen Sanierung der Schlossgartenschule wurde vom Gemeinderat im März 2023 beschlossen, weitere Toiletten im Schulgebäude einzubauen bzw. vorhandene Toiletten umzubauen. Zweck der Maßnahme ist, dass die Grundschulkinder künftig während des Unterrichts die Toilette aufsuchen können, ohne das Schulgebäude verlassen zu müssen. Damit wird einem langjährigen Wunsch der Eltern Rechnung getragen.

Der Gemeinderat hat den Auftrag der Planung zum Ein- und Umbau der Toilettenanlagen an der Schlossgartenschule an das Ingenieurbüro Streit aus Schechingen vergeben.


4. Antrag auf Einziehung eines Teils des Weges Flst. 138/1, Alfdorf- Kapf

Der Gemeinderat hat beschlossen, für das entlang der Flurstücke 12 und 136/3 verlaufende Teilstück des Weges Flst. 138/1 das Entwidmungsverfahren einzuleiten.


5. Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen

Der Gemeinderat hat der Annahme von folgenden Spenden zugestimmt:

Ziesel Fertigbau GmbH &Co KG, AlfdorfWerkbank für den Kindergarten Vordersteinenberg im Wert von 241,56 €
Sascha Kühne, AlfdorfBank für den Friedhof Pfahlbronn im Wert von 265,00 €
Ulf Meyer, Alfdorf150,00 Euro    Jugendfeuerwehr Alfdorf


6. Erteilung des Einvernehmens zu den vorgelegten Bauvorhaben

Der Gemeinderat hat zu der vorgelegten Bauvoranfrage in Pfahlbronn, Lindenstraße (Errichtung eines Wohnhauses mit 5 Wohnungen) sein Einvernehmen nicht erteilt, da sich das Gebäude nach Auffassung des Gemeinderates nach Art und Maß der baulichen Nutzung nicht in die Umgebungsbebauung einfügt.

Zu den übrigen vorgelegten Bauvorhaben hat er sein Einvernehmen erteilt.

Sitzung des Gemeinderats

Datum: Montag, 19. Februar 2024
Uhrzeit: 19:00 Uhr
Ort: im Rathaus Alfdorf, Sitzungssaal

Tagesordnung - öffentliche Sitzung:

1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 22. Januar 2024
2. Straßenverkehrsangelegenheiten - Vorstellung des ADFC BW Konzeptvorschlags zur Umgestaltung der Farbgasse im Rahmen des Schulstraßenprojekts
3. Straßenverkehrsangelegenheiten - Ortsdurchfahrt Adelstetten; Geschwindigkeitsreduzierung im Bereich der Busbuchten
4. Straßenverkehrsangelegenheiten - Ortsdurchfahrt Pfahlbronn; Verbesserung der Verkehrssicherheit am bestehenden Fußgängerüberweg
5. Straßenverkehrsangelegenheiten - Mögliche Anlegung eines Fußgängerüberweges in der Welzheimer Straße
6. Schulentwicklung Schloßgartenschule
7. Nachrüstung der Regenüberlaufbecken mit Messeinrichtungen
8. Bündnis für Demokratie und Menschenrechte
9. Erweiterung des geförderten Breitbandausbau
10. Antrag auf Einziehung eines Teiles von Weg Flst. 138/1, Alfdorf-Kapf
11. Bauvorhaben in Pfahlbronn, Hasenköhl, Flst. 1434/4 (Nutzungsänderung des Vereinsheims, Betreiben einer Gaststätte)
12. Bauvorhaben in Alfdorf, Untere Bühlstraße 27, Flst. 3078/7 (Einbau einer Dachgaube, Erstellung eines Carports)
13. Bauvorhaben in Brech, Hofäckerweg 7, Flst. 23 (Errichtung Anbau Einfamilienhaus)
14. Bauvorhaben in Alfdorf, Haldenweg 10 Flst.3083/9, Umbau des bestehenden Wohnhauses und Einbau von Dachgauben
15. Bekanntgaben und Verschiedenes
16. Anfragen

Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald Krötz
Bürgermeister

1. Straßenverkehrsangelegenheiten - Vorstellung des ADFC BW Konzeptvorschlag zur Umgestaltung der Farbgasse im Rahmen des Schulstraßenprojekts

Gemeinderat und Verwaltung haben sich in der Vergangenheit immer wieder damit befasst, wie die Sicherheit der Fußgänger in der Farbgasse verbessert werden kann, da aufgrund der Grundstücksverhältnisse die Anlegung eines Gehweges nicht möglich ist. Bei der Verkehrsschau am 23.11.2023 wurde seitens der Fachbehörden signalisiert, dass die Einrichtung einer sogenannten „Schulstraße“ in der Farbgasse generell denkbar und möglich ist, sofern die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

Frau Brinkmann wird daher in der Sitzung den vom ADFC BW erarbeiteten Konzeptvorschlag zur Umgestaltung der Farbgasse im Rahmen des Schulstraßenprojekts vorstellen.

Sowohl Frau Brinkmann als auch Dezernent Hein und Herr Dilli (Fachbereichsleiter Verwaltung und Straßenverkehr) stehen in der Sitzung für Erläuterungen und Fragen zur Verfügung.

Das Konzept sieht folgendes vor:

  • Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Farbgasse zwischen oberer und unterer Schlossstraße
  • Temporäre Sperrung der Farbgasse zw. Schradinstr. Und ob. Schlossstr. zu Schulbeginn (7.00-8.30 Uhr) und Schulschluss (11.30-13.00 Uhr)
  • Umfangreiche Parkverbote im Bereich der Kreuzung Obere Schlossstr./Farbgasse
  • Einrichtung einer Elternhaltestelle und Lehrkräfteparkplatz hinter der Sporthalle
  • Einsatz von GVD zur Durchsetzung der Maßnahmen v.a. in den ersten Wochen

Es ergeht folgender Beschluss:

  1. Der Gemeinderat nimmt vom Konzeptvorschlag zur Umgestaltung der Farbgasse im Rahmen des Schulstraßenprojekts Kenntnis.
  2. Der Gemeinderat stimmt der Teilnahme am Pilotprojekt „Sichere (Rad) Wege – für Kinder und Jugendliche, Schulstraßen im Rems- Murr- Kreis“ mit der Farbgasse zu.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Plan zur Umgestaltung der Farbgasse ausarbeiten zu lassen und die erforderlichen Anträge bei der Straßenverkehrsbehörde zu stellen.


2. Straßenverkehrsangelegenheiten – Ortsdurchfahrt Adelstetten, Geschwindigkeitsreduzierung im Bereich der Busbuchten

Seit Jahren wird über die Anlegung eines Fußgängerüberweges bzw. einer Querungshilfe in der Ortsdurchfahrt Adelstetten gesprochen. Die bisherigen Planungen konnten aus verschiedenen Gründen nicht umgesetzt werden.

Bei der Verkehrsschau am 23.11.2023 haben sich die Fachbehörden auf folgendes verständigt:

„Im Bereich vor den Busbuchten befinden sich bereits jetzt aus beiden Fahrtrichtungen die Zeichen 136 StVO (Kinder). In diesem Bereich ist es möglich, zum Schutz der querenden Kinder/ Fußgänger die Geschwindigkeit von derzeit 50 km/h auf 30 km/h zu reduzieren. Das vorhandene Zeichen 136 StVO in Fahrtrichtung Pfersbach müsste hierzu um wenige Meter in Richtung Ortstafel versetzt werden. Eine gesicherte Überquerungshilfe in Form eines Fußgängerüberweges bzw. eine Fußgängerlichtsignalanlage ist somit entbehrlich.“

Aufgrund der Empfehlung der Fachbehörden hat die Straßenverkehrsbehörde die Geschwindigkeitsreduzierung angeordnet. Die Beschilderung wurde von der Straßenmeisterei zwischenzeitlich angebracht.

Es ergeht folgender Beschluss: Der Gemeinderat nimmt von der Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h im Bereich der Busbuchten Kenntnis. Damit sind die früher getroffenen Gemeinderatsbeschlüsse zur Einrichtung einer gesicherten Überquerungshilfe in Form eines Fußgängerüberweges bzw. Fußgängersignalanlage gegenstandlos


3. Straßenverkehrsangelegenheiten – Ortsdurchfahrt Pfahlbronn, Verbesserung der Verkehrssicherheit am bestehenden Fußgängerüberweg

Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit hat der Fachbereich Straßenbau des Landratsamtes Rems- Murr- Kreis am bestehenden Fußgängerüberweg in der Ortsdurchfahrt Pfahlbronn (Gmünder Straße/ Lorcher Straße) den Einbau eines Gelbblinkers vorgesehen. Darüber hinaus wurde bei der Verkehrsschau am 23.11.2023 vorgeschlagen, die Hecke zu entfernen, um eine bessere Sichtbarkeit von Kindern zu erreichen. Der Bauhof hat diese Hecke mittlerweile entfernt.

Der Gemeinderat nimmt von den geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit am Fußgängerüberweg Gmünder Straße/ Lorcher Straße zustimmend Kenntnis.


4. Straßenverkehrsangelegenheiten – Mögliche Anlegung eines Fußgängerüberweges in der Welzheimer Straße

Bereits seit 2008 beschäftigte sich der Gemeinderat immer wieder damit, wie die Verkehrssicherheit für Fußgänger in der Welzheimer Straße verbessert werden kann.

Bei der Verkehrsschau am 23.11.2023 sind die Vertreter der Fachbehörden übereinstimmend zu dem Ergebnis gekommen, dass die Anlegung eines Fußgängerüberweges auf Höhe des Gebäudes Welzheimer Straße 19 denkbar wäre, da hier die erforderlichen Sichtweiten gewährleistet werden können.

Da es sich bei der Welzheimer Straße um eine Landesstraße handelt, muss die Kostentragung grundsätzlich zwischen dem Land und der Gemeinde vereinbart werden. In der Regel sind die entstehenden Kosten im Gehwegbereich (z.B. Borsteinabsenkung, Asphaltarbeiten) von der Gemeinde zu tragen, die Kosten für Masten, Fundamente, Beleuchtung und Markierung werden voraussichtlich vom Land übernommen. Der Gemeindeanteil wird auf ca. 20.000 € geschätzt und soll im Haushaltsplan 2024 so aufgenommen werden.

Es ergeht folgender Beschluss:

  1. Der Gemeinderat stimmt der Einrichtung eines Fußgängerüberweges grundsätzlich zu.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Anträge zu stellen und eine Kostenvereinbarung zwischen Land und Kommune zu treffen.


5. Schulentwicklung

Herr Markus Keller, Leiter des Fachbereichs Unterrichtsversorgung und Schulrat beim Staatlichen Schulamt Backnang berichtet über die aktuelle Schulentwicklung. Im Rahmen dieser Berichtserstattung soll über die weitere Schulentwicklung beraten werden.

Insgesamt drei Werkrealschulen gibt es noch im Rems-Murr-Kreis: in Plüderhausen, in Rudersberg und in Alfdorf. Die Alfdorfer Werkrealschule weist schon seit einigen Jahren sehr niedrige Schülerzahlen auf, so dass Schulverwaltung, Schulträger und Schule nicht umher kommen, sich mit der Zukunft der Schlossgartenschule zu beschäftigen.

Die Schulleitung der Schlossgartenschule, die Gemeinde Alfdorf als der Schulträger der Schule und das Staatliche Schulamt Backnang als die zuständige Schulaufsichtsbehörde haben sich intensiv dazu beraten und entschieden, dass nunmehr rasch in die Kommunikation mit allen Beteiligten eingetreten wird, um die Aufhebung des Bildungsgangs Werkrealschule zu diskutieren. Um die Schließung der Werkrealschule pädagogisch sinnvoll und geordnet vollziehen zu können, ist der gemeinsame Vorschlag von Schulamt, Schule und Gemeindeverwaltung, dass die jetzigen Klassen 5 bis 7 am Ende dieses Schuljahres an eine andere Schule wechseln. Eltern und Schülerinnen und Schüler werden bei der Entscheidung für eine andere Schule intensiv beraten und begleitet. Im nächsten Schuljahr wird dann nur noch die jetzige Klasse 8 die Werkrealschule der Schlossgartenschule besuchen. Diese Schülerinnen und Schüler werden dann am Ende des Schuljahres 2024/25 die Schule mit dem Hauptschulabschluss verlassen oder für die 10. Klasse an eine andere Werkrealschule wechseln, um dort dann den Werkrealschulabschluss zu absolvieren. Ab dem Schuljahr 2025/26 würde die Schlossgartenschule als reine Grundschule weitergeführt werden. Voraussetzung für dieses Vorgehen ist jedoch zunächst ein entsprechender Beschluss des Gemeinderats, der eine Antragstellung auf Aufhebung der Werkrealschule ermöglichen würde. Ansonsten würde die Werkrealschule ein Schuljahr später aufgehoben. Dies wäre insbesondere daher schwierig, da erfahrungsgemäß die Mehrzahl der Eltern für ihre Kinder der jetzigen Klassen 5 - 7 im Vorgriff eigeninitiativ zum Schuljahresende ein Schulwechsel beantragen würden. Das hätte wiederrum zur Folge, dass nur noch vereinzelt Kinder der Klassenstufen zurückbleiben würden und das Aufrechterhalten eines pädagogisch sinnvollen Unterrichts noch schwieriger wäre.

Aktuell befinden sich in der Klasse 5 vier Kinder, in der Klasse 6 fünf Kinder und in der Klasse 7 acht Kinder in der Schlossgartenschule, die von der Aufhebung unmittelbar betroffen sind. Der Gemeinderat wird sich in seiner Sitzung am 18. März 2024 erneut mit diesem Thema befassen.


6. Nachrüstung der Regenüberlaufbecken mit Messeinrichtungen

Entsprechend des Erlasses vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg vom Juli 2018 „Messen an RÜB“ sind an allen Regenüberlaufbecken Messeinrichtungen nachzurüsten. Hierfür ist zuerst ein Konzept zur Nachrüstung der Regenüberlaufbecken zu entwickeln und anschließend sollen bis Ende 2024 alle Regenüberlaufbecken mit Messeinrichtungen ausgestattet werden.
Das Ingenieurbüro Matthias Strobel hat hierzu bereits eine Bestandsaufnahme der Regenüberlaufbecken durchgeführt. Bei der Erfassung wurden der Ist-Zustand erfasst und eine Kosteneinschätzung für den Aufwand der notwendigen Umbaumaßnahmen erstellt. Die Kosten für die Umbau-/Erweiterungsmaßnahmen auch im Hinblick auf zukünftige Regelungsmöglichkeiten belaufen sich wie folgt:

Für alle Regenwasserbehandlungsanlagen (Pumpwerke und Regenüberlaufbecken):      rund 1,4 Mio €
Die zwingend erforderlichen Umbaumaßnahmen (sieben RÜB) belaufen sich auf:            rund 1,0 Mio €
Vier Abwasserpumpwerke die in diesem Zuge mit umgerüstet werden sollen:                   rund 0,4 Mio €

Nach Rücksprache mit dem LRA Rems-Murr-Kreis wird dringend empfohlen die Abwasserpumpwerke mit umzusetzen, da diese in Zusammenhang mit den RÜB stehen und aufeinander abgestimmt werden müssen.

Sieben der bestehenden neun Regenüberlaufbecken müssen mit Messeinrichtungen nachgerüstet werden., hierunter fallen u.a. Tiefbauarbeiten, elektronische und anlagentechnische Ausrüstung sowie die Fernwirktechnik. Bei den beiden anderen sind diese technischen Voraussetzungen bereits vorhanden.

Für die Maßnahmen (Nachrüsten/Sanieren von Messeinrichtungen) ist beabsichtigt, dass ein Förderantrag gemäß der Förderrichtlinie Wasserwirtschaft 2015 gestellt wird. Der Regelfördersatz beträgt ca. 80 %.
Bei einer entsprechenden Beauftragung des Ingenieurbüro Strobel kann bis Ende September 2024 ein Förderantrag gestellt werden. Anzumerken ist, dass aus Sicht des LRA die vier Pumpwerke ebenfalls förderfähig sind, weshalb diese im Förderantrag mitberücksichtigt werden sollen.

Es ergeht folgender Beschluss: Der Auftrag für die Planung mit Erstellung des Förderantrages (LP 1-4) zur Umrüstung der sieben Regenwasserbehandlungsanlagen und der vier Pumpwerke (insgesamt 1,4 Mio €) wird an das Ingenieurbüro Matthias Strobel, Abtsgmünd zum Preis von 72.367,72 € brutto vergeben.


7. Bündnis für Demokratie und Menschenrechte

Viele Verbände und Institutionen, sowie die kommunalen Spitzenverbände haben gemeinsam eine Erklärung „Bündnis für Demokratie und Menschrechte“ verfasst.


Bündnis für Demokratie und Menschenrechte

Wir bekennen uns zu unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung und ihren wesentlichen Elementen: die Menschenwürde, das Demokratieprinzip, das Rechtsstaatsprinzip und das Sozialstaatsprinzip. Diese Werte einen uns als breites Bündnis von Demokratinnen und Demokraten. Demokratie- und menschenfeindliche Haltungen sowie extremistische Einstellungen lehnen wir entschieden ab.

Das Bündnis für Demokratie und Menschenrechte ist ein breites zivilgesellschaftliches und überparteiliches Bündnis aus Organisationen, Kirchen und Religionsgemeinschaften, Verbänden, Landkreisen, Städten und Gemeinden sowie staatlichen Institutionen, Vereinen und Parteien in Baden-Württemberg.

Seit der öffentlichkeitswirksamen Aufdeckung von Plänen rechtsradikaler Kreise, systematisch Millionen von Menschen aus Deutschland zu vertreiben, rollt eine Welle der Empörung und Angst durch das Land. Die Veröffentlichungen des Recherchenetzwerks „Correctiv“ haben für alle sichtbar gemacht, dass rechtsextremistische und menschenfeindliche Bestrebungen eine Bedrohung für die Menschen in unserem Land, unsere Demokratie und den gesellschaftlichen Zusammenhalt sind.

Dafür stehen wir:

  1. Um unsere Demokratie und die in unserer Verfassung garantierten Menschenrechte zu verteidigen, braucht es jetzt ein Bündnis aller Demokratinnen und Demokraten. Indem wir als demokratische Mehrheit unsere Kräfte bündeln, stellen wir uns gemeinsam gegen jegliche Form von Extremismus, Antisemitismus, Islamfeindlichkeit und Menschenfeindlichkeit und verteidigen die Grundwerte unserer Demokratie. In einem Schulterschluss aller Demokratinnen und Demokraten in Baden-Württemberg erheben wir gemeinsam unsere Stimme gegen Verfassungsfeinde.
  2. Gemeinsam als Kirchen und Religionsgemeinschaften, Gewerkschaften, Verbänden, Vereine, Initiativen, Unternehmen, Parteien sowie lokalen Initiativen und Vereinigungen schmieden wir landesweit und auch vor Ort breite demokratische Bündnisse und stehen auf gegen Rechtsextremismus.
  3. Wir stehen an der Seite der vielen Menschen, die sich von Rechtsextremen bedroht fühlen. Wir setzen uns für ein diskriminierungsfreies und friedliches Miteinander aller Menschen in Baden-Württemberg ein, unabhängig von ihrer Herkunft, Religion, sexuellen Identität und weiteren Merkmalen.
  4. Wir sehen uns darin bestärkt, Menschen jeglichen Alters in unserem direkten Umfeld und in unserem Einflussbereich zu motivieren und zu aktivieren, sich für unsere Demokratie zu engagieren und schaffen für diese Menschen aktiv Räume, Möglichkeiten und Bildungsangebote, um sich und ihre Anliegen einzubringen und unsere Gesellschaft mitzugestalten.
  5. Wir zeigen Haltung im Alltag. Ob beim Elternabend, am Arbeitsplatz, im Sportverein oder beim Stammtisch, wir treten Hass und Hetze entgegen. Wenn es um die Verteidigung unserer Demokratie geht, weichen wir nicht, wir stellen uns jeder Diskussion und jeder Auseinandersetzung.

Der Gemeinderat schließt sich der Erklärung für Demokratie und Menschenrechte an und unterstützt die Absichtserklärung.


8. Erweiterung des geförderten Breitbandausbau

Der Gemeinderat der Gemeinde Alfdorf hat in seiner Sitzung vom 21. November 2022 der NetCom BW den Zuschlag zum Bau und Betrieb eines Breitbandnetzes im Rahmen des Förderprogramms „Weiße Flecken“ erteilt.

Dabei werden die Gebäude mit gigabitfähigen Glasfaserleitungen angeschlossen, für die bisher nur eine Bandbreite unter 30 Mbit/s zur Verfügung stand. In einem ersten Schritt wurde eine Markterkundung durchgeführt, für die die Telekommunikationsunternehmen adressscharf die verfügbare Bandbreite und die eigenen Ausbauabsichten der kommenden drei Jahre zurückmelden mussten. Aufgrund dieser Rückmeldungen konnten die Weißen Flecken identifiziert werden. Der Zweckverband Breitbandausbau Rems-Murr hat anschließend im Auftrag der Gemeinde Fördermittel beantragt, die Weißen Flecken ausgeschrieben und die NetCom BW als Ausbaupartner gewinnen können. Durch den Gemeinderatsbeschluss vom 21.11.2022 wurde die Beauftragung an die NetCom durchgeführt.

Um weitere unwirtschaftliche Gebiete erschließen zu können, wurden vom Bund mittlerweile weitere Förderprogramme initiiert, mit denen nun auch Gebäude gefördert werden, die über eine Bandbreite von bis zu 100 Mbit/s verfügen („Graue Flecken“). Bei der auch hier notwendigen Markterkundung wurden von den Telekommunikationsunternehmen 25 weitere Gebäude mit einer Bandbreite unter 30 Mbit/s gemeldet, die in der ersten Markterkundung noch mit über 30 Mbit/s gemeldet waren. Diese Gebäude sollen nun über einen Nachtrag in den Förderbescheid der Gemeinde mit aufgenommen werden.

Für Zuwendungsempfänger des Weiße-Flecken-Förderprogramms ist es aufgrund einer zusätzlichen vom Fördermittelgeber geschaffenen Upgrade-Förderung nun möglich – unter bestimmten Voraussetzungen – Gebäude in Grauen Flecken ins das bestehende Weiße-Flecken-Projekt hinzuzunehmen. So können weitere Teilnehmer aus den Grauen Flecken unbürokratisch und schnell an das Gigabit-Netz angeschlossen werden. In Alfdorf wurden 12 Gebäude identifiziert, die entlang der geplanten Leitungstrassen der Weißen Flecken liegen und damit die erschließungstechnischen Voraussetzungen für eine Aufnahme erfüllen.

Die NetCom BW hat in einem Nachtragsangebot die 37 zusätzlichen Adressen berücksichtigt, die Wirtschaftlichkeitslücke erhöht sich damit von 6.220.000,02 Euro auf 7.664.840,01 Euro. Eine juristische Prüfung bestätigte, dass das Nachtragsangebot die vergaberechtlichen Gesetzesvorgaben einhält.

Auf Grundlage des verbindlichen Angebots der NetCom BW GmbH werden sodann die endgültigen Förderbescheide bei den Fördermittelgebern des Bundes und des Landes beantragt. Mit einem antragsgemäßen Erlass ist zu rechnen.

Kostenübersicht:

Beschluss vom 21.11.2022:    6.220.000,02 €Anteil Gemeinde 10%    622.000,00 €
Antrag vom 19.02.2024:          7.664.840,01 €Anteil Gemeinde 10%    766.484,00 €

Gegenüber dem Beschluss vom 21.11.2022 würden für die Gemeinde Alfdorf Mehrkosten von 144.484,00 € anfallen.

Es ergeht folgender Beschluss:

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Alfdorf beschließt, den erweiterten Zuschlag zum Bau und Betrieb eines Breitbandnetzes in der Gemeinde Alfdorf im Rahmen der Förderprogramme „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ und „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland („VwV Breitbandmitfinanzierung“)“ an die NetCom BW GmbH zu erteilen.
  2. Die Erteilung des Zuschlags bzw. der Abschluss des Zuwendungsvertrages mit der NetCom BW GmbH sollen unter den aufschiebenden Bedingungen erfolgen, dass die bei den Fördermittebern noch zu beantragenden endgültigen Fördermittelbescheide antragsgemäß erlassen werden.
  3. Die Wirtschaftlichkeitslücke für den Breitbandausbau beträgt 7.664.840,01 Euro. Diese wird zu 50 % durch den Bund, zu 40 % durch das Land Baden-Württemberg und zu 10 % durch die Gemeinde Alfdorf getragen.


9. Bauvorhaben:

Der Gemeinderat hat zu den vorgelegten Bauvorhaben sein Einvernehmen erteilt.

Sitzung des Gemeinderats

Datum: Montag, 22. Januar 2024
Uhrzeit: 19:00 Uhr
Ort: im Rathaus Alfdorf, Sitzungssaal

Tagesordnung - öffentliche Sitzung:

1. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18. Dezember 2023
2. Bürgerfragestunde
3. Fortschreibung des Regionalplans bezüglich der Vorrangflächen für Windenergieanlagen; Stellungnahme der Gemeinde Alfdorf
4. Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
5. Bauvorhaben in Alfdorf-Burgholz, Burgholzhofweg 17, Flst. 49/3 (Errichtung eines Allwetterauslaufes / Bewegungsplatz)
6. Bauvorhaben in Alfdorf, Burgholzhof, Flst. 605 (Teilweise Umnutzung Remise in 2 Pferdeboxen)
7. Bekanntgaben und Verschiedenes
8. Anfragen

Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald Krötz
Bürgermeister

1. Fortschreibung des Regionalplans bezüglich der Vorrangflächen für Windenergieanlagen; Stellungnahme der Gemeinde Alfdorf

Vom Bundesgesetzgeber haben die Planungsverbände die Auflage bekommen, 1,8% ihrer Verbandsfläche als Vorranggebiete für Anlagen zur regenerativen Energiegewinnung (hier: Windenergieanlagen) auszuweisen.

Basierend auf dem aktualisierten Windatlas der Landesregierung und informellen Umfragen bei verbandsangehörigen Gemeinden schreibt der Verband Region Stuttgart den Regionalplan entsprechend fort. Die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit können bis zum 02.02.2024 Stellungnahmen zu der Planung abgeben.

Auf Gemarkung der Gemeinde Alfdorf liegt ein Teil des geplanten Vorranggebietes „RM 17“. Auf den hierzu angehängten Steckbrief wird verwiesen.

Die Bürgerenergie Schwäbischer Wald eG hat zusammen mit der Firma Uhl Windkraft in diesem Bereich bereits Planungen für einen Windpark mit bis zu vier Anlagen angestoßen und es fanden bereits Veranstaltungen mit Öffentlichkeit und Grundstückseigentümern statt. Der Gemeinderat war entsprechend informiert.

Da die Fläche vom bestehenden Windrad auf Gemarkung Welzheim bis zu der im Steckbrief markierten Fläche auf Gemarkung Alfdorf durch die Bürgerenergie überplant wird, schlägt die Verwaltung vor, beim Regionalverband die Ausweisung der gesamten Fläche anzuregen. Ob und ggf. wie viele Windräder dann dort entstehen können, bleibt der weiteren Planung durch die Firma Uhl Windkraft vorbehalten (Windhöffigkeit usw.), wobei zwischenzeitlich ein Gutachten vorgelegt wurde, das von ausreichenden Windgeschwindigkeiten bei einer Nabenhöhe von 160m ausgeht, damit die vier bisher geplanten Anlagen wirtschaftlich betrieben werden könnten.

Im Hinblick auf die gemarkungsübergreifende Planung sollte der Wortlaut der Stellungnahme noch mit der Stadt Welzheim abgestimmt werden.

Es ergeht folgender Beschluss:

Die Gemeinde Alfdorf begrüßt die Planung des Windvorranggebietes „RM 17“ und beantragt die Aufnahme der gesamten im Steckbrief lila umrandeten Fläche in den Regionalplan als Windvorranggebiet.


2. Annahme und Vermittlung von Spenden

Nachfolgende Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen im Sinne von § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung wurden vom Bürgermeister vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderats entgegengenommen:

GeberZeitpunktZuwendungZuwendungszweck
Fitz GmbH, Alfdorf 05.10.2023Geldspende      100,00 EURBenefizkalender 2024 Jugendfeuerwehr
Initiative Sicherer Landkreis Rems Murr e.V., Waiblingen18.12.2023Geldspende     18.229,12 EURAbstellhütte Fahrradübungsplatz
Reschl Stadtentwicklung GmbH, Stuttgart20.12.2023Geldspende      300,00 EURGestaltung Jugendraum Feuerwehr Pfahlbronn
A. Kolckmann GmbH, Alfdorf20.12.2023Geldspende      500,00 EURFreiwillige Feuerwehr Alfdorf, Abteilung Alfdorf
Fensterbau Kontermann, Lorch 21.12.2023Geldspende      1.000,00 EURFreiwillige Feuerwehr Alfdorf, Abteilung Pfahlbronn
Rolf Grimm & Söhne Fliesenfachgeschäft GmbH, Schwäbisch Gmünd21.12.2023Geldspende      250,00 EURFreiwillige Feuerwehr Alfdorf, Abteilung Pfahlbronn
Andreas Hirschner AE Hairstyle&Kosmetik, Alfdorf21.12.2023Geldspende      200,00 EURBenefizkalender 2024 Jugendfeuerwehr
Gewerbe- und Handelsverein Alfdorf03.01.2024Geldspende      800,00 EURJugendfeuerwehr Alfdorf für Lichtermarkt
Freundes- und Förderkreis Schule im Lindengarten Pfahlbronn e.V.29.11.2023Sachspende      150,00 EURGeflügelfutter für Schulhühner der Schule im Lindengarten Pfahlbronn  
Freundes- und Förderkreis Schule im Lindengarten Pfahlbronn e.V.10.07.2023Sachspende   1.800,00 EURBustransfer für Besuch Limes-Museum Aalen der Schule im Lindengarten Pfahlbronn   

Der Gemeinderat stimmt der Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung gemäß der vorliegenden Auflistung zu.

 

3. Bauvorhaben

Der Gemeinderat hat zu den vorgelegten Bauvorhaben sein Einvernehmen erteilt.

Sie haben über das Ratsinformationssystem die Möglichkeit, alle aktuellen und öffentlichen Tagesordnungen, Beratungsunterlagen und Niederschriften der kommunal-politischen Gremien der Gemeinde Alfdorf einzusehen.

Zum Ratsinformationssytem (RIS)